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Ihr Flug wurde storniert? Dann haben Sie mehr Rechte, als die meisten Airlines in ihrer E-Mail erwähnen: den ganzen Ticketpreis in Geld zurück oder einen Ersatzflug nach Ihrer Wahl, Betreuung am Flughafen und oft zusätzlich 250 bis 600 Euro Entschädigung pro Person. Dieser Ratgeber erklärt Ihre Rechte bei einem stornierten Flug und zeigt Airline für Airline, wie Ryanair, Eurowings, Lufthansa, easyJet und Condor die Erstattung und die Entschädigung abwickeln, wo die Gutschein-Falle lauert und wohin Sie sich wenden, wenn nichts passiert.
Zuletzt aktualisiert: 24. Oktober 2026 · Redaktion FlightClaim24 · Angaben zu den Airlines geprüft auf deren Websites am 24.10.2026
Flug storniert: Ihre Rechte in Kürze
Ob die Airline „storniert“, „annulliert“, „gestrichen“ oder „gecancelt“ schreibt, ist egal: Rechtlich ist es eine Annullierung nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Sie gilt für alle Flüge ab einem Flughafen in der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz, und für Flüge in die EU mit einer EU-Fluggesellschaft. Ihre Rechte:
| Recht | Was das heißt | Wann |
|---|---|---|
| Erstattung | der volle Ticketpreis zurück, binnen 7 Tagen, in Geld (Art. 8) | immer, Ihre Wahl |
| Ersatzflug | zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Wunschtermin (Art. 8) | immer, Ihre Wahl |
| Betreuung | Mahlzeiten, Getränke, Hotel, Transfer, zwei Telefonate oder E-Mails (Art. 9) | während Sie auf den Ersatzflug warten |
| Entschädigung | 250, 400 oder 600 € pro Person (Art. 7) | bei Mitteilung unter 14 Tagen, außer bei außergewöhnlichen Umständen |
Die Airline darf diese Rechte nicht einschränken, auch nicht durch ihre Geschäftsbedingungen (Artikel 15). Auch eine Vorverlegung Ihres Fluges um mehr als eine Stunde kann eine Annullierung im Rechtssinn sein (Rechtssache C-395/20, Corendon).
Ob Sie zusätzlich zur Erstattung Geld bekommen, hängt davon ab, wann die Airline Sie informiert hat und wie gut der Ersatzflug passt (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c):
| Information über die Stornierung | Entschädigung, außer der Ersatzflug … |
|---|---|
| 14 Tage oder mehr vor Abflug | keine Entschädigung |
| 7 bis 13 Tage vorher | … startet höchstens 2 Std. früher und landet höchstens 4 Std. später |
| weniger als 7 Tage vorher, auch am Flughafen | … startet höchstens 1 Std. früher und landet höchstens 2 Std. später |
| Entfernung (Luftlinie) | Entschädigung pro Person | Beispiel |
|---|---|---|
| bis 1500 km | 250 € | Köln – Palma de Mallorca |
| innerhalb der EU über 1500 km, sonst 1500 bis 3500 km | 400 € | Berlin – Teneriffa, Düsseldorf – Antalya |
| über 3500 km außerhalb der EU | 600 € | Frankfurt – Cancún |
Kommt der Ersatzflug nur zwei, drei oder vier Stunden (je nach Entfernung) später an, darf die Airline die Entschädigung um die Hälfte kürzen (Artikel 7 Absatz 2). Keine Entschädigung gibt es, wenn die Airline außergewöhnliche Umstände nachweist, etwa einen Fluglotsenstreik oder ein Unwetter; ein Streik des eigenen Personals oder ein technischer Defekt reicht dafür in der Regel nicht. Die Airline muss außerdem beweisen, wann sie Sie informiert hat (Artikel 5 Absatz 4).
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Wählen Sie statt der Erstattung den Ersatzflug, muss die Airline Sie „unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ an Ihr Ziel bringen (Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b). Nach den Auslegungsleitlinien der EU-Kommission kann das auch ein Flug einer anderen Fluggesellschaft, eine andere Verbindung oder ein anderes Verkehrsmittel sein, wenn Sie damit deutlich früher ankommen. Die Airline darf Sie also nicht drei Tage auf ihren nächsten freien Platz warten lassen, wenn eine andere Gesellschaft noch am selben Tag fliegt.
Streiks sind einer der häufigsten Gründe für stornierte Flüge in Deutschland. Erstattung oder Ersatzflug und Betreuung stehen Ihnen bei jedem Streik zu. Bei der Entschädigung kommt es darauf an, wer streikt:
Ausführlich am Beispiel Lufthansa: Lufthansa Streik: Gibt es Entschädigung?
Nach einer Stornierung bieten fast alle Airlines als Erstes einen Gutschein, ein Guthaben oder eine Gutschrift im Kundenkonto an. Rechtlich gilt: Erstattung und Entschädigung sind in Geld zu zahlen; Gutscheine nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis (Artikel 7 Absatz 3). Sie müssen dabei klar erkennen können, dass Ihnen Geld zusteht (Rechtssache C-76/23, Cobult).
| Airline | Erstattung | Was zuerst angeboten wird | Entschädigung beantragen | Schlichtungsstelle Reise & Verkehr |
|---|---|---|---|---|
| Ryanair | Gutschrift ins Ryanair-Wallet binnen 24 Std., Auszahlung auf Ihr Zahlungsmittel auf Antrag in rund 5 Werktagen | Wallet-Guthaben | Formular „EU261“ in myRyanair, mit Identitätsprüfung | ja (Ryanair DAC, Malta Air) |
| Eurowings | in der Buchung, App oder auf eurowings.com | Umbuchung, Voucher oder Erstattung zur Wahl; innerdeutsch auch Bahn-Voucher | Online-Service „Ausgleichsanspruch“ | ja |
| Lufthansa | „Meine Buchungen“ oder Formular „Ticket-Erstattung manuell beantragen“ | automatische Umbuchung; auf manchen Strecken Bahnticket | Online-Verfahren „Entschädigung bei Flugverspätung und Ausfall“ | ja |
| easyJet | „Buchungen verwalten“; Bearbeitung nach eigenen Angaben binnen 7 Tagen | Umbuchung, Gutschein (12 Monate) oder Erstattung | Formular EU261 auf easyjet.com | nur easyJet Airline Company Ltd. |
| Condor | Geld statt Flugguthaben über die Service-Hotline | Flugguthaben oder anderer Flug | Beschwerdeformular EU261 | ja |
Stand: Angaben der Airlines auf ihren Websites und Mitgliederliste der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr vom 19.10.2026. Abläufe können sich ändern.
Ryanair bietet bei einer Stornierung drei Wege an: eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Tag auf derselben Strecke, eine anderweitige Beförderung zum Ziel oder die Erstattung. Der Haken bei der Erstattung: Bei Direktbuchungen landet das Geld nach Ryanairs Angaben zunächst binnen 24 Stunden im Ryanair-Wallet, einem Guthabenkonto. Auf Ihr Bankkonto oder Ihre Karte kommt es erst, wenn Sie die Auszahlung selbst anstoßen; das dauert dann etwa fünf Werktage. Bei Buchungen über Online-Portale verlangt Ryanair ein zusätzliches Verifizierungsformular, und es dauert länger.
Bei kurzfristigen Streichungen, nach Eurowings-Definition innerhalb von 72 Stunden vor Abflug, sucht Eurowings automatisch einen Ersatzflug. In der App oder auf eurowings.com können Sie kostenlos umbuchen, einen Flugvoucher wählen oder die Erstattung des Ticketpreises beantragen. Bei innerdeutschen Flügen gibt es zusätzlich einen Bahn-Voucher für die 2. Klasse; danach ist eine Erstattung des Fluges nicht mehr möglich. Wählen Sie also bewusst.
Alles zu Eurowings: Eurowings Verspätung und Flug storniert: Entschädigung und Erstattung.
Lufthansa informiert per E-Mail, SMS oder App und bucht bei Bedarf automatisch um. Im Hilfebereich auf lufthansa.com können Sie die Umbuchung prüfen, kostenlos selbst eine andere Verbindung wählen oder die Erstattung beantragen; bei kurzfristigen Streichungen lässt sich das Ticket auf bestimmten Strecken in eine Bahnfahrkarte umwandeln. Die Erstattung läuft über „Meine Buchungen“ oder das Formular „Ticket-Erstattung manuell beantragen“ und geht auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück. Verpflegungsgutscheine gibt es nach Lufthansas Angaben über den QR-Code der Bordkarte, Hotelkosten übernimmt Lufthansa, wenn der Abflug auf den nächsten Tag fällt.
Die Entschädigung beantragen Sie über das Online-Verfahren „Entschädigung bei Flugverspätung und Ausfall“. Lufthansa ist Mitglied der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr. Alles zu Lufthansa, auch zu Streiks und zur Lufthansa Group: Lufthansa-Entschädigung.
easyJet bietet nach einer Stornierung unter „Buchungen verwalten“ drei Möglichkeiten: kostenlos umbuchen, auch auf Flughäfen in der Nähe im selben Land oder auf Verbindungen mit Umstieg; einen Gutschein über den vollen Buchungswert, gültig zwölf Monate; oder die Erstattung auf das Zahlungsmittel. Nach eigenen Angaben bearbeitet easyJet Erstattungsanträge binnen sieben Tagen, dazu kommen einige Tage, bis das Geld auf dem Konto ist.
Condor bietet nach einer Stornierung die Rückzahlung des Ticketpreises oder einen anderen Flug an, stellt dabei aber häufig ein Flugguthaben aus. Wenn Sie Geld statt Guthaben möchten, verweist Condor in seinen FAQ („Häufige Fragen“) auf die Service-Hotline. Bestehen Sie auf der Auszahlung; ein Guthaben ist nur mit Ihrem Einverständnis zulässig.
Stornieren Sie selbst, etwa wegen Krankheit, ist das keine Annullierung, und die Fluggastrechteverordnung hilft nicht. Was Sie zurückbekommen, hängt vom Tarif ab:
Die Frist: In Deutschland verjähren die Ansprüche drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfinden sollte (§§ 195 und 199 BGB). Einen Flug, der 2023 stattfinden sollte, können Sie noch bis zum 31. Dezember 2026 geltend machen.
Ihr Flug wurde storniert? Entschädigung und Erstattung in einem Schreiben, zum Festpreis.Jetzt Flug prüfen
Fällt Ihr Flug heute aus? In unserer Übersicht Flugausfälle heute sehen Sie die stornierten Flüge eines Flughafens und können den Anspruch direkt prüfen.
Ja. Bei einer Stornierung durch die Airline können Sie immer den vollen Ticketpreis zurückverlangen, binnen sieben Tagen und in Geld. Alternativ wählen Sie einen Ersatzflug.
Ja, 250, 400 oder 600 € pro Person, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert hat, der Ersatzflug nicht in die erlaubten Zeitfenster passt und keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.
Wenn die Airline den Flug streicht, ja. Rechtlich ist das eine Annullierung nach Artikel 5 der Verordnung. Stornieren Sie selbst, ist das etwas anderes.
Noch nicht ganz. Das Wallet ist ein Guthaben bei Ryanair. Lassen Sie es auf Ihr Zahlungsmittel auszahlen; nach Ryanairs Angaben dauert das etwa fünf Werktage.
Nein. Erstattung und Entschädigung stehen Ihnen in Geld zu. Gutscheine und Guthaben sind nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis zulässig.
Nach der Verordnung höchstens sieben Tage. easyJet nennt selbst sieben Tage Bearbeitungszeit, Ryanair 24 Stunden ins Wallet und etwa fünf Werktage für die Auszahlung.
Erstattung oder Ersatzflug und Betreuung immer. Entschädigung, wenn das eigene Personal der Airline streikt; meist nicht, wenn Fluglotsen oder Flughafenpersonal streiken.
Bei nicht erstattbaren Tarifen mindestens die Steuern und Gebühren, die nur beim Abflug anfallen. Bei flexiblen Tarifen mehr, je nach Tarifbedingungen.
FlightClaim24 ist ein unabhängiger Dienst und steht in keiner Verbindung zu den genannten Fluggesellschaften. Die Namen der Airlines werden nur zur Beschreibung verwendet. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung; eine Erstattung oder Entschädigung kann nicht garantiert werden.