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Fluggastrechte Verjährung: Ansprüche aus 2023 verfallen am 31. Dezember 2026

Ihr Flug im Jahr 2023 war verspätet, wurde annulliert oder Sie wurden nicht befördert? Dann können Sie noch heute 250 bis 600 Euro Entschädigung pro Person fordern. Aber nicht mehr lange: Nach deutschem Recht verjähren alle Ansprüche aus Flügen des Jahres 2023 am 31.12.2026. Danach muss die Airline nicht mehr zahlen. Viele Reisende wissen nicht, dass sie auch Jahre später noch fordern können. Dieser Ratgeber zeigt, welche Flüge betroffen sind, was die Frist wirklich stoppt und was Sie bis Ende des Jahres tun sollten.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026 · Redaktion FlightClaim24 · Gesetzestexte geprüft auf gesetze-im-internet.de und eur-lex.europa.eu am 27.10.2026

Verjährung bei Fluggastrechten: das Wichtigste in Kürze

Wie lange können Sie Entschädigung fordern?

Die Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 nennt selbst keine Frist. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass dafür das Recht des jeweiligen Landes gilt (Rechtssache Cuadrench Moré, C-139/11, 2012). In Deutschland ist das die regelmäßige Verjährung des Bürgerlichen Gesetzbuchs:

Die drei Jahre beginnen also nicht am Tag des Fluges, sondern am 31. Dezember desselben Jahres. Ein Flug, der im Januar 2023 verspätet war, und einer aus dem Dezember 2023 verjähren deshalb am selben Tag: am 31.12.2026 um Mitternacht.

Die Zwei-Jahres-Frist des Montrealer Übereinkommens, auf die sich manche Airlines berufen, gilt für die Ausgleichszahlung nach der EU261 nicht. Das hat der Gerichtshof in derselben Entscheidung klargestellt.

Welche Flüge wann verjähren

Flug im JahrFrist beginntAnspruch verjährt am
202331.12.202331.12.2026
202431.12.202431.12.2027
202531.12.202531.12.2028
202631.12.202631.12.2029

Flüge aus 2022 und früher sind nach deutschem Recht bereits verjährt, es sei denn, die Frist wurde rechtzeitig gestoppt, etwa durch Verhandlungen oder ein Schlichtungsverfahren.

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Gilt für Sie das deutsche Recht?

Welches Recht für die Verjährung gilt, richtet sich nach dem Recht, das für Ihren Beförderungsvertrag gilt. Nach Artikel 5 Absatz 2 der Rom-I-Verordnung ist das in der Regel das Recht des Landes, in dem Sie wohnen, wenn Ihr Flug auch dort startete oder landete. Wohnen Sie in Deutschland und sind Sie von oder nach Deutschland geflogen, gilt also meist die deutsche Frist.

Airlines dürfen in ihren Beförderungsbedingungen ein anderes Recht wählen, aber nur aus einer kleinen Liste (zum Beispiel das Recht ihres Sitzes). Andere Länder haben andere Fristen: in Spanien fünf Jahre, in Belgien nur ein Jahr. Die Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber Fristen nach Ländern. Im Zweifel gilt: Fordern Sie so früh wie möglich.

Was die Verjährung stoppt und was nicht

Hier liegt der häufigste Fehler: Viele Reisende glauben, ein Brief oder eine E-Mail an die Airline wahre die Frist. Das stimmt nicht. Eine bloße Zahlungsaufforderung hält die Verjährung nicht auf. Gestoppt (im Gesetz: „gehemmt“) wird sie nur durch:

SchrittStoppt die Frist?Rechtsgrundlage
Schreiben oder Online-Formular an die AirlineNein, allein nicht–
Verhandlungen: Die Airline antwortet und prüft Ihren AnspruchJa, solange verhandelt wird, und danach mindestens 3 Monate§ 203 BGB
Antrag bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder beim Bundesamt für JustizJa§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB
Gerichtlicher MahnbescheidJa§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB
Klage beim AmtsgerichtJa§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Die Schlichtung hat eine Voraussetzung: Sie müssen Ihren Anspruch zuerst bei der Airline geltend gemacht haben, und die Airline muss abgelehnt oder zwei Monate lang nicht gezahlt haben. Für einen Flug aus 2023, den Sie erst jetzt fordern, heißt das: Lehnt die Airline vor dem 31.12.2026 ab, können Sie noch rechtzeitig die Schlichtung beantragen. Schweigt die Airline, bleibt kurz vor Jahresende nur ein Mahnbescheid oder eine Klage.

Ihr Plan bis zum 31.12.2026

  1. Jetzt: Anspruch prüfen. Flugnummer, Datum und Strecke genügen. Unser Check sagt Ihnen in zwei Minuten, ob und wie viel Ihnen zusteht.
  2. Sofort danach: die Forderung absenden, am besten noch im November. Mit einer Frist von 14 Tagen hat die Airline Zeit zu zahlen, und Ihnen bleibt Zeit für den nächsten Schritt.
  3. Die Airline zahlt: erledigt. Das Geld geht direkt an Sie.
  4. Die Airline lehnt ab: Beantragen Sie noch vor dem 31.12.2026 kostenlos die Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (oder beim Bundesamt für Justiz, wenn die Airline dort nicht Mitglied ist). Das stoppt die Frist.
  5. Die Airline antwortet und prüft noch: Das zählt als Verhandlung und stoppt die Frist. Heben Sie die Antwort gut auf.
  6. Die Airline schweigt bis Mitte Dezember: Nur ein Mahnbescheid (online über das Mahnportal der Länder) oder eine Klage stoppt die Frist noch. Hier lohnt sich rechtzeitiger Rat von einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.

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Alte Flüge: Unterlagen wiederfinden

Für einen Flug von vor drei Jahren fehlt oft der Papierkram. Das brauchen Sie wirklich, und hier finden Sie es:

Wie viel Ihnen zusteht

Die Entschädigung steht jedem Reisenden einzeln zu, auch Kindern, und hängt von der Flugstrecke ab:

FlugstreckeEntschädigung pro PersonBeispiel
bis 1500 km250 €Frankfurt – Paris
1500 bis 3500 km (oder innerhalb der EU über 1500 km)400 €München – Lissabon
über 3500 km600 €Düsseldorf – New York

Voraussetzung ist eine Ankunft mit mindestens drei Stunden Verspätung, eine Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug oder eine Nichtbeförderung gegen Ihren Willen, und keine außergewöhnlichen Umstände wie ein Fluglotsenstreik oder ein Unwetter. Dazu kommen Auslagen für Essen, Hotel und Transport, wenn die Airline Sie nicht versorgt hat (Artikel 8 und 9 der Verordnung). Die verjähren ebenfalls nach drei Jahren. Mehr: Entschädigung bei Flugverspätung.

Eine Familie mit vier Personen auf einem Langstreckenflug hat also Anspruch auf 2400 €. Mit dem Festpreis von FlightClaim24 zahlen Sie 90 € einmal für ein Schreiben, das alle Reisenden der Buchung umfasst, und behalten 2310 €. Ein Portal mit 35 % Provision behielte 840 €.

Die EU-Reform: künftig nur noch neun Monate

Die EU hat die Fluggastrechteverordnung geändert (Verordnung (EU) 2026/2202, in Kraft seit 22. Oktober 2026). Die neuen Regeln gelten zwölf Monate danach, voraussichtlich ab dem 23. Oktober 2027. Ab dann müssen Fluggäste den Antrag auf Ausgleichszahlung innerhalb von neun Monaten nach dem Abflugtag bei der Airline stellen. Bis dahin gilt die hier beschriebene Frist von drei Jahren. Wer alte Flüge noch fordern will, sollte das also nicht aufschieben. Einzelheiten: EU261-Reform: Was sich ändert und ab wann.

Häufige Fragen zur Verjährung

Mein Flug war 2023. Kann ich noch Entschädigung fordern?

Ja, nach deutschem Recht bis zum 31.12.2026. Danach ist der Anspruch verjährt, wenn die Frist nicht vorher gestoppt wurde, zum Beispiel durch Verhandlungen mit der Airline oder einen Schlichtungsantrag.

Reicht es, wenn ich der Airline vor dem 31.12.2026 schreibe?

Nein. Ein Schreiben allein stoppt die Verjährung nicht. Antwortet die Airline und prüft Ihren Anspruch, zählt das als Verhandlung, und die Frist ist gehemmt. Lehnt sie ab, stoppt ein Schlichtungsantrag die Frist. Schweigt sie, stoppen nur ein Mahnbescheid oder eine Klage. Deshalb sollten Sie früh schreiben.

Die Airline sagt, nach zwei Jahren sei alles verjährt. Stimmt das?

Nein. Die Zwei-Jahres-Frist des Montrealer Übereinkommens gilt nicht für die Ausgleichszahlung nach der EU261. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden (C-139/11). In Deutschland gelten drei Jahre ab Jahresende.

Mein Flug war 2022. Ist es zu spät?

Nach deutschem Recht in der Regel ja, es sei denn, die Frist wurde rechtzeitig gestoppt. Gilt für Ihren Vertrag ein anderes Recht, kann die Frist länger sein, in Spanien zum Beispiel fünf Jahre. Siehe unsere Übersicht der Fristen nach Ländern.

Ich habe die Bordkarte nicht mehr. Kann ich trotzdem fordern?

Ja. Die Buchungsbestätigung mit Buchungsnummer reicht meist aus. Die Airline kann anhand ihrer Passagierliste prüfen, dass Sie an Bord waren.

Gilt die Frist auch für die Kinder?

Ja, jedes Kind hat einen eigenen Anspruch, der genauso verjährt. Bei FlightClaim24 umfasst ein Schreiben alle Reisenden der Buchung zum selben Festpreis.

Ihr Anspruch aus 2023 verfällt am 31.12.2026. Prüfen Sie jetzt Ihren Flug und fordern Sie die volle Entschädigung selbst, ohne Provision.Flug kostenlos prüfen

Quellen

Weitere Ratgeber

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung; eine Entschädigung kann nicht garantiert werden. Ob die deutsche Frist für Ihren Fall gilt, hängt vom anwendbaren Recht ab.