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Bei einer Flugverspätung gibt es drei verschiedene Geldansprüche: die Erstattung des Ticketpreises, die pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro und den Ersatz Ihrer Auslagen für Essen, Hotel oder Taxi. Viele Reisende verwechseln Erstattung und Entschädigung und verschenken dadurch Geld. Beide Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen und lassen sich oft kombinieren. Dieser Ratgeber erklärt, wann Sie bei einer Flugverspätung Geld zurückbekommen, wie viel, von wem und wie Sie es anfordern.
Zuletzt aktualisiert: 24. Oktober 2026 · Redaktion FlightClaim24 · Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
Flugverspätung und Erstattung: die Kurzantwort
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 kennt mehrere Ansprüche, die nebeneinander bestehen. Wer sie auseinanderhält, weiß genau, was er von der Fluggesellschaft verlangen kann:
| Erstattung | Entschädigung | Auslagen (Betreuung) | |
|---|---|---|---|
| Was Sie bekommen | den bezahlten Ticketpreis | 250, 400 oder 600 € pauschal | Essen, Getränke, Hotel, Transfer, zwei Telefonate |
| Wann | Annullierung; Verspätung ab 5 Std. beim Abflug, wenn Sie nicht fliegen | ab 3 Std. Verspätung bei der Ankunft; kurzfristige Annullierung | ab 2, 3 oder 4 Std. Verspätung beim Abflug, je nach Entfernung |
| Rechtsgrundlage | Artikel 8 | Artikel 7 (bei Verspätung über das Urteil Sturgeon) | Artikel 9 |
| Auch bei Streik oder Unwetter? | ja | nein, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen | ja |
| Hängt vom Ticketpreis ab? | ja | nein | nein |
| Frist zur Zahlung | 7 Tage | keine feste Frist, Zahlung nach Antrag | sofort vor Ort oder gegen Beleg |
Der wichtigste Unterschied: Die Erstattung gleicht aus, dass Sie für eine Leistung bezahlt haben, die Sie nicht mehr nutzen. Die Entschädigung ist ein fester Ausgleich für die verlorene Zeit und steht Ihnen zu, obwohl Sie am Ende angekommen sind. Ein 49-Euro-Ticket nach Mallorca kann deshalb 250 Euro Entschädigung bringen, und eine Familie von vier Personen bekommt viermal den Betrag. Wie die Pauschale berechnet wird, erklärt unser Ratgeber Entschädigung bei Flugverspätung.
Die Verordnung unterscheidet zwei Arten von Verspätung. Für Betreuung und Erstattung zählt die Verspätung beim Abflug gegenüber der planmäßigen Abflugzeit (Artikel 6). Für die Entschädigung zählt die Verspätung bei der Ankunft am Endziel, gemessen bis zum Öffnen der ersten Flugzeugtür (Rechtssache C-452/13, Germanwings). Daraus ergeben sich diese Schwellen:
| Verspätung | Strecke | Ihr Anspruch |
|---|---|---|
| ab 2 Std. beim Abflug | bis 1500 km | Betreuung: Essen, Getränke, Telefonate |
| ab 3 Std. beim Abflug | 1500 bis 3500 km und alle EU-Flüge über 1500 km | Betreuung |
| ab 4 Std. beim Abflug | über 3500 km außerhalb der EU | Betreuung |
| ab 3 Std. bei der Ankunft | alle | Entschädigung 250 bis 600 € (außer bei außergewöhnlichen Umständen) |
| Abflug erst am nächsten Tag | alle | zusätzlich Hotel und Transfer |
| ab 5 Std. beim Abflug | alle | Erstattung des Ticketpreises, wenn Sie auf den Flug verzichten, und bei Bedarf Rückflug zum Ausgangsort |
Die Entfernung ist die Luftlinie zwischen Abflugort und Endziel. Bei Umsteigeverbindungen zählt für die Entschädigung die Luftlinie vom ersten Abflugort bis zum Endziel (Rechtssache C-559/16, Bossen).
Verspätet sich Ihr Abflug um mindestens fünf Stunden, dürfen Sie auf den Flug verzichten und den Ticketpreis zurückverlangen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a). Das lohnt sich, wenn die Reise ihren Zweck verloren hat, etwa weil der Termin, die Hochzeit oder das Konzert vorbei ist, oder wenn Sie mit einem anderen Verkehrsmittel schneller ans Ziel kommen.
Weniger als fünf Stunden Verspätung geben kein Recht auf Erstattung nach der Verordnung. Wer dann trotzdem nicht fliegt, erhält nach dem Beförderungsvertrag in der Regel nur die Steuern und Gebühren zurück, die nur beim tatsächlichen Abflug anfallen.
Ihr Flug war verspätet? Prüfen Sie, ob Ihnen neben der Erstattung auch 250 bis 600 € Entschädigung zustehen.Anspruch kostenlos prüfen
Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie immer die Wahl zwischen drei Möglichkeiten (Artikel 8 Absatz 1):
Diese Wahl haben Sie, egal warum der Flug ausfällt, also auch bei Streik, Unwetter oder Sperrung des Luftraums. Die Airline darf Ihnen nicht einfach einen Ersatzflug zuteilen und die Erstattung verweigern. Bucht sie Sie ohne Rückfrage um, können Sie trotzdem die Erstattung verlangen, solange Sie den Ersatzflug nicht angetreten haben.
Unabhängig davon steht Ihnen bei einer Annullierung die Entschädigung von 250 bis 600 € zu, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert wurden, der angebotene Ersatzflug nicht in die erlaubten Zeitfenster passt und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen (Artikel 5). Die Wahl der Erstattung ändert daran nichts: Die Entschädigung ist ein eigener Anspruch. Ausführlich: Flug annulliert – was tun? und Flug storniert: Geld zurück bei Ryanair, Eurowings, Lufthansa, easyJet und Condor.
Die Verordnung spricht von der „vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten … zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde“. Dazu gehört alles, was Sie für die Beförderung bezahlt haben:
| Bestandteil | Wird erstattet? |
|---|---|
| Flugpreis (Tarif) | ja |
| Steuern, Flughafengebühren, Luftverkehrsteuer, Kerosinzuschläge | ja |
| Provision des Reisebüros oder Online-Portals | ja, wenn die Airline davon wusste (Rechtssache C-601/17, Harms) |
| Gebuchte Zusatzleistungen der Airline, die Sie nicht nutzen konnten (Gepäck, Sitzplatz, Bordverpflegung) | ja, als Teil des Beförderungsvertrags |
| Hotel, Mietwagen oder Konzertkarten am Zielort | nicht über die Verordnung; eventuell als Schadensersatz |
| Reiseversicherung | nein; prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung |
Bearbeitungsgebühren für die Erstattung darf die Airline nicht abziehen, wenn die Erstattung auf der Verordnung beruht. Die Zahlung erfolgt in Geld: bar, per Überweisung oder Scheck (Artikel 7 Absatz 3).
Viele Fluggesellschaften bieten nach einer Annullierung zuerst einen Gutschein (Voucher) an, oft mit einem kleinen Bonus. Rechtlich ist das nur eine Option: Gutscheine sind nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis zulässig (Artikel 7 Absatz 3). Der Europäische Gerichtshof hat 2024 klargestellt, dass Sie die Wahl zwischen Geld und Gutschein in Kenntnis Ihrer Rechte treffen müssen; die Airline muss Sie also klar darüber informieren, dass Ihnen Geld zusteht (Rechtssache C-76/23, Cobult).
Muss die Airline Sie betreuen und tut sie es nicht, dürfen Sie selbst für angemessene Mahlzeiten, Getränke, ein Hotel und den Transfer sorgen. Die Kosten verlangen Sie anschließend gegen Beleg zurück. „Angemessen“ heißt: im Verhältnis zur Wartezeit, nicht das Gourmet-Restaurant, aber auch nicht nur ein Glas Wasser. Heben Sie alle Quittungen auf und notieren Sie, wann und bei wem Sie nach Verpflegungsgutscheinen gefragt haben.
Kaufen Sie wegen der Verspätung ein Ersatzticket bei einer anderen Airline oder bei der Bahn, weil die Fluggesellschaft keine zumutbare Alternative angeboten hat, können Sie diese Kosten als Schadensersatz verlangen. Grundlage ist dann nicht die Verordnung, sondern das Montrealer Übereinkommen (Artikel 19) beziehungsweise das deutsche Vertragsrecht (§ 280 BGB). Die Haftung für Verspätungsschäden ist nach dem Montrealer Übereinkommen begrenzt, derzeit auf 6303 Sonderziehungsrechte pro Person. Eine erhaltene Entschädigung nach der Verordnung kann auf weitergehenden Schadensersatz angerechnet werden (Artikel 12).
FlightClaim24 erstellt Ihnen ein versandfertiges Schreiben an die Airline, das Entschädigung, Erstattung und Auslagen mit der richtigen Rechtsgrundlage und dem richtigen Betrag fordert, zum Festpreis von 39, 60 oder 90 € je nach Entfernung. Die Airline zahlt direkt an Sie, ohne Provision.
Entschädigung und Erstattung in einem Schreiben, zum Festpreis.Jetzt Flug prüfen
Die Verordnung gibt der Airline sieben Tage für die Erstattung. In der Praxis dauert es oft länger, besonders bei Portal-Buchungen und nach großen Streiks. Ihre Möglichkeiten, wenn das Geld ausbleibt:
| Nach | Was Sie tun können |
|---|---|
| 7 Tagen | Schriftliche Mahnung mit Hinweis auf Artikel 8 und eine kurze Nachfrist (zum Beispiel 7 Tage). Spätestens mit Zugang der Mahnung ist die Airline in Verzug; danach entstehende Verzugszinsen und Kosten können Sie zusätzlich verlangen. |
| Ablauf der Nachfrist | Antrag bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (fluggastrechte@lba.de). |
| Bei Bezahlung per Kreditkarte | Fragen Sie Ihre Bank nach einer Rückbuchung (Chargeback) für eine nicht erbrachte Leistung. Banken haben dafür eigene Fristen. |
| Wenn nichts hilft | Gerichtlicher Mahnbescheid (zentrales Mahngericht) oder Klage beim Amtsgericht am Abflug- oder Ankunftsort. |
Ansprüche aus einer Flugverspätung verjähren in Deutschland nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§§ 195 und 199 BGB). Ein Flug vom März 2024 kann also bis zum 31. Dezember 2027 geltend gemacht werden.
Beispiel 1: Fünf Stunden Verspätung, Reise abgebrochen. Ein Paar wartet in Hamburg auf den Flug nach Palma de Mallorca (ca. 1660 km). Der Abflug verschiebt sich um sechs Stunden, die gebuchte Fähre zur Nachbarinsel ist dann weg, und die beiden bleiben zu Hause. Sie bekommen den Ticketpreis von zusammen 380 € für Hin- und Rückflug zurück. Eine Entschädigung gibt es nicht: Wer wegen der Verspätung gar nicht fliegt, hat keine Ankunftsverspätung erlitten (Rechtssache C-474/22, Laudamotion). Wären sie geflogen und sechs Stunden zu spät in Palma angekommen, hätten sie stattdessen 2 × 400 € Entschädigung bekommen, aber keine Erstattung.
Beispiel 2: Annullierung am Abflugtag. Eine Familie mit zwei Kindern soll von Frankfurt nach Lissabon fliegen (ca. 1870 km). Der Flug wird am Morgen gestrichen, Grund: technischer Defekt. Die Familie wählt die Erstattung (4 × 210 € = 840 €) und bucht selbst bei einer anderen Airline. Zusätzlich stehen ihr 4 × 400 € = 1600 € Entschädigung zu, weil die Annullierung kurzfristig war und ein technischer Defekt in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand ist. Zusammen: 2440 €.
Beispiel 3: Verspätung mit Hotelnacht. Ein Reisender fliegt von München nach New York (ca. 6480 km, Nicht-EU-Ziel). Der Abflug wird auf den nächsten Morgen verschoben, die Airline organisiert kein Hotel. Er zahlt 140 € für Hotel und Taxi und kommt 15 Stunden zu spät an. Er bekommt 140 € Auslagen und 600 € Entschädigung. Eine Erstattung des Tickets gibt es nicht, weil er geflogen ist.
Den Ticketpreis bekommen Sie zurück, wenn sich der Abflug um mindestens fünf Stunden verspätet und Sie deshalb nicht fliegen, oder wenn der Flug annulliert wird. Fliegen Sie und kommen Sie drei Stunden oder mehr zu spät an, steht Ihnen stattdessen eine Entschädigung von 250 bis 600 € zu.
Die Erstattung gibt Ihnen den bezahlten Ticketpreis zurück. Die Entschädigung ist ein fester Betrag für die verlorene Zeit, unabhängig vom Ticketpreis. Bei einer Annullierung können Sie beides bekommen.
Binnen sieben Tagen nach Ihrem Antrag (Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 3).
Nein. Ein Gutschein ist nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis zulässig, und Sie müssen dabei wissen, dass Ihnen Geld zusteht. Ohne diese Zustimmung muss die Airline in Geld zahlen.
Nein. Bei drei bis unter fünf Stunden Verspätung gibt es keine Erstattung des Tickets, aber ab drei Stunden bei der Ankunft die Entschädigung von 250 bis 600 € und die Betreuung während der Wartezeit.
Ja, Steuern und Gebühren, die nur beim tatsächlichen Abflug anfallen, etwa die Luftverkehrsteuer und Flughafengebühren, muss die Airline auch dann zurückzahlen, wenn Sie aus eigenen Gründen nicht geflogen sind. Bei einer Verspätung ab fünf Stunden oder einer Annullierung bekommen Sie ohnehin den ganzen Preis zurück.
Verpflichtet ist die ausführende Fluggesellschaft. Hat sie das Geld bereits an das Portal überwiesen, fordern Sie es dort an. Zahlt keiner, bleibt die Airline in der Pflicht.
In Deutschland drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Für Flüge aus 2023 endet die Frist am 31. Dezember 2026.
Die Verordnung gilt für alle Flüge ab einem Flughafen in der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz, und für Flüge in die EU, wenn eine EU-Fluggesellschaft sie durchführt.
FlightClaim24 ist ein unabhängiger Dienst. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung; eine Entschädigung oder Erstattung kann nicht garantiert werden.