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Flug annulliert – was tun? Ihre Rechte Schritt für Schritt

Wurde Ihr Flug annulliert (oder, wie viele sagen, gecancelt oder storniert), haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 drei Rechte gleichzeitig: die Wahl zwischen Geld zurück oder einem Ersatzflug, Betreuung während der Wartezeit und in vielen Fällen eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro pro Person. Ob die Entschädigung fällig ist, hängt vor allem davon ab, wann Sie von der Annullierung erfahren haben und welchen Ersatzflug man Ihnen angeboten hat.

Zuletzt aktualisiert: 24. Oktober 2026 · Redaktion FlightClaim24 · Jede Aussage mit Quelle (Verordnung, EU-Gerichtshof, Leitlinien der EU-Kommission)

Flug annulliert: das Wichtigste in 30 Sekunden

Was Sie sofort tun sollten

  1. Grund schriftlich geben lassen. Fragen Sie am Schalter oder per App nach dem Grund der Annullierung und heben Sie jede Nachricht der Airline auf. Bei einer Annullierung muss Ihnen die Airline außerdem eine schriftliche Information über Ihre Rechte aushändigen (Artikel 14 Absatz 2).
  2. Wahlrecht ausüben. Entscheiden Sie, ob Sie Ihr Geld zurück möchten oder einen Ersatzflug (siehe unten). Die Airline muss Ihnen beide Möglichkeiten gleichzeitig anbieten.
  3. Betreuung einfordern. Essensgutscheine, bei einer Übernachtung ein Hotel und den Transfer. Zahlen Sie selbst, behalten Sie alle Quittungen.
  4. Zeiten notieren. Wann Sie von der Annullierung erfahren haben, und Abflug- und Ankunftszeit des Ersatzflugs. Davon hängt die Entschädigung ab.
  5. Entschädigung prüfen. Mit unserer kostenlosen Prüfung sehen Sie in zwei Minuten, ob Ihnen 250, 400 oder 600 € zustehen.

Ist Ihr Flug heute ausgefallen? In unserer Übersicht der Flugausfälle heute sehen Sie die annullierten Flüge eines Flughafens und können den Anspruch direkt prüfen.

Geld zurück oder Ersatzflug: Ihr Wahlrecht

Bei einer Annullierung muss die Airline Ihnen die Wahl zwischen drei Möglichkeiten anbieten (Artikel 8 Absatz 1), und zwar gleichzeitig und mit allen nötigen Informationen. Sie müssen sich diese Informationen nicht selbst zusammensuchen (Rechtssache C-354/18, Rusu):

Erstattet wird der Preis, den Sie tatsächlich bezahlt haben, auch wenn Sie über ein Buchungsportal gebucht haben; dazu gehört grundsätzlich auch die Provision des Vermittlers (Rechtssache C-601/17, Harms). Ein Ersatzflug soll Sie nichts extra kosten, auch wenn er mit einer anderen Fluggesellschaft oder in einer höheren Klasse stattfindet. Bietet die Airline keinen angemessenen Ersatzflug an, muss sie die Kosten eines Ersatzflugs ersetzen, den Sie selbst kaufen; sie muss beweisen, dass sie Ihnen eine Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt angeboten hat (Rechtssache C-354/18, Rusu). Fragen Sie trotzdem zuerst die Airline und heben Sie den Nachweis über ihr Angebot auf.

Wichtig: Mit der Wahl der Erstattung verzichten Sie nicht auf die Entschädigung. Beides ist voneinander unabhängig.

Betreuung: Essen, Hotel, Transfer

Bei einer Annullierung haben Sie in jedem Fall Anspruch auf Betreuung, ohne Mindestwartezeit (Artikel 9): Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate, E-Mails oder Nachrichten, und wenn eine Übernachtung nötig wird, ein Hotel samt Transfer. Das gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen wie einem Vulkanausbruch (Rechtssache C-12/11, McDonagh). Die Betreuung dauert, solange Sie auf den frühestmöglichen Ersatzflug warten; wählen Sie einen späteren Wunschtermin, endet sie. Bietet die Airline keine Betreuung an, können Sie notwendige, angemessene und zumutbare Ausgaben zurückverlangen. Bewahren Sie die Quittungen auf.

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Entschädigung bei Annullierung: die 14-Tage-Regel

Die Entschädigung beträgt 250 € bis 1500 km, 400 € bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km und bei übrigen Flügen bis 3500 km, und 600 € darüber, pro Person (Artikel 7). Sie entfällt nur in diesen Fällen (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c):

Sie wurden informiert…Keine Entschädigung, wenn der Ersatzflug…
mindestens 2 Wochen vor Abflugegal: Es ist keine Entschädigung fällig
zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor Abflughöchstens 2 Stunden früher abfliegt und weniger als 4 Stunden später ankommt
weniger als 7 Tage vor Abflughöchstens 1 Stunde früher abfliegt und weniger als 2 Stunden später ankommt

Beispiel: Ihr Flug Frankfurt – Palma de Mallorca (rund 1250 km) wird drei Tage vorher annulliert. Der Ersatzflug landet 2 Stunden 30 Minuten nach der ursprünglichen Zeit. Da Sie weniger als 7 Tage vorher informiert wurden und der Ersatzflug mehr als 2 Stunden später ankam, steht Ihnen die Entschädigung zu: 250 € pro Person. Das hat der EU-Gerichtshof für Ersatzflüge bestätigt, die zwischen 2 und 3 Stunden später ankommen (Rechtssache C-130/18, flightright).

Kürzung um 50 %: Die Airline darf die Entschädigung halbieren, wenn der Ersatzflug je nach Entfernung höchstens 2 Stunden (bis 1500 km), 3 Stunden (1500 bis 3500 km und Flüge innerhalb der EU über 1500 km) oder 4 Stunden (übrige Flüge) nach der ursprünglichen Ankunftszeit ankommt (Artikel 7 Absatz 2). Im Beispiel oben sind es 2 Stunden 30 Minuten bei 1250 km, also keine Kürzung.

Ist der Ersatzflug, den Sie angenommen haben, selbst annulliert oder kommt er drei Stunden oder mehr zu spät an, entsteht ein neuer Anspruch auf Entschädigung (Rechtssache C-832/18, Finnair). Mehr zu Beträgen und Kürzungen im Ratgeber Entschädigung bei Flugverspätung.

Wer beweisen muss, wann Sie informiert wurden

Die Airline. Sie trägt die Beweislast dafür, ob und wann Sie über die Annullierung informiert wurden (Artikel 5 Absatz 4). Haben Sie über ein Reisebüro oder Buchungsportal gebucht und hat dieses die Nachricht der Airline nicht rechtzeitig weitergegeben, muss die Airline trotzdem zahlen, es sei denn, Sie hatten den Vermittler ausdrücklich ermächtigt, solche Nachrichten für Sie zu empfangen (Rechtssachen C-302/16, Krijgsman, und C-263/20, Airhelp). Dasselbe gilt, wenn die Airline die Nachricht an die einzige ihr bekannte E-Mail-Adresse schickte und diese dem Vermittler gehörte (Rechtssache C-307/21, Ryanair). Siehe auch Buchung über Booking.com, Expedia und Co.

Wann die Airline keine Entschädigung zahlt

Keine Entschädigung ist fällig, wenn die Airline beweist, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen (Artikel 5 Absatz 3). Der EU-Gerichtshof legt diese Ausnahme eng aus:

Auch dann muss die Airline zeigen, dass sie alles Zumutbare getan hat, etwa Sie mit anderen Fluggesellschaften befördert (C-74/19, TAP). Ausführlich: technischer Defekt und Streik.

Was als Annullierung zählt

Gutschein oder Geld?

Erstattung und Entschädigung werden in Geld gezahlt, bar oder per Überweisung. Einen Gutschein darf die Airline nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis geben (Artikel 7 Absatz 3); der EU-Gerichtshof verlangt dafür eine freie und informierte Zustimmung (Rechtssache C-76/23, Cobult). Lehnen Sie einen Gutschein ab, wenn Sie Geld möchten.

Frist für Ihre Forderung

In Deutschland verjährt der Anspruch nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug annulliert wurde (§ 195 und § 199 BGB): Alle Annullierungen aus dem Jahr 2023 verjähren am 31. Dezember 2026. Andere Länder haben andere Fristen: Fristen nach Ländern.

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Häufige Fragen zu annullierten Flügen

Mein Flug wurde gecancelt: Ist das dasselbe wie annulliert?

Ja. „Gecancelt“, „storniert“ oder „ausgefallen“ meinen in der Regel dasselbe: Der Flug findet nicht wie geplant statt. Rechtlich zählt, was tatsächlich passiert ist, nicht das Wort, das die Airline verwendet.

Der Flug wurde einen Tag vorher annulliert. Was steht mir zu?

Die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzflug, Betreuung und in der Regel eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 €. Bei weniger als 7 Tagen Vorlauf entfällt die Entschädigung nur, wenn der Ersatzflug höchstens 1 Stunde früher abfliegt und weniger als 2 Stunden später ankommt, oder bei außergewöhnlichen Umständen.

Ich habe die Erstattung gewählt. Bekomme ich trotzdem eine Entschädigung?

Möglicherweise ja. Die Erstattung des Tickets und die Entschädigung sind zwei verschiedene Ansprüche. Nach den Leitlinien der EU-Kommission kann die Entschädigung auch nach der Wahl der Erstattung fällig sein.

Darf ich mir selbst einen neuen Flug kaufen?

Nur wenn die Airline Ihnen keinen angemessenen Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt angeboten hat. Dann muss sie die Kosten ersetzen. Fragen Sie zuerst die Airline und bewahren Sie ihr Angebot und Ihre Belege auf.

Was ist, wenn ich über ein Reiseportal gebucht habe?

Die Rechte richten sich gegen die Fluggesellschaft, die den Flug durchführen sollte. Hat das Portal die Nachricht der Airline nicht weitergegeben, muss die Airline trotzdem zahlen, es sei denn, Sie hatten das Portal ausdrücklich zum Empfang solcher Nachrichten ermächtigt.

Wie schnell muss die Airline den Ticketpreis erstatten?

Innerhalb von sieben Tagen, in Geld; ein Gutschein nur mit Ihrer Zustimmung.

Quellen

Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen auf Grundlage der genannten Quellen und ist keine Rechtsberatung. Eine Entschädigung kann nicht garantiert werden.

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