Овој водич постои само на германски. Вашиот прелистувач може да го преведе: побарајте ја иконата за превод во лентата за адреса.

Продолжете со читање Кон страницата на македонски

Entschädigung Flugverspätung: Wann Ihnen 250, 400 oder 600 € zustehen

Kommen Sie mit einem Flug drei Stunden oder mehr nach der planmäßigen Zeit an Ihrem Endziel an, zahlt Ihnen die Fluggesellschaft nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 eine pauschale Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro pro Person, je nach Entfernung. Das gilt nicht, wenn die Fluggesellschaft beweist, dass außergewöhnliche Umstände die Flugverspätung verursacht haben. Der Ticketpreis spielt keine Rolle. In Deutschland haben Sie dafür drei Jahre Zeit, gerechnet ab Ende des Flugjahres.

Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026 · Redaktion FlightClaim24 · Jede Aussage mit Quelle (Verordnung, EU-Gerichtshof, Leitlinien der EU-Kommission, BGB)

Entschädigung Flugverspätung: das Wichtigste in 30 Sekunden

Entschädigung bei Flugverspätung berechnen: Rechner in drei Fragen

Die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung hängt nur von drei Dingen ab: der Entfernung der Reise, ob es ein Flug innerhalb der EU war, und wie spät Sie am Endziel angekommen sind. Wählen Sie die passenden Antworten:

Ihre Entschädigung: 250 € pro Person.

Meinen Flug jetzt prüfen

Der Rechner setzt voraus, dass Ihr Flug unter die Verordnung fällt und keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen. Ob das bei Ihnen so ist, erklären die Abschnitte unten. Mit unserer kostenlosen Prüfung geben Sie Ihre Flugdaten ein und erfahren in zwei Minuten, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt.

Verspätete Flüge suchen: Abflüge und Ankünfte nach Flughafen

Wählen Sie einen Flughafen und einen Tag (heute oder bis zu sechs Tage zurück). Sie sehen alle Flüge mit ihrer Verspätung bei der Ankunft am Ziel. Flüge, die drei Stunden oder mehr zu spät ankamen oder annulliert wurden, sind hervorgehoben: Mit einem Klick prüfen Sie Ihren Anspruch, die Flugdaten sind dann schon eingetragen.

Angaben ohne Gewähr; rechtlich maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem sich am Ziel die erste Flugzeugtür öffnet. Nicht jeder Flug ist erfasst, und bei manchen Flughäfen fehlen Echtzeitdaten.

Direkt zu den Flugtafeln: Abflug Frankfurt · Ankunft Frankfurt · Flugtafel Düsseldorf · Ankunft Düsseldorf · Abflug München · Ankunft München · Abflug Hamburg · Ankunft Hamburg · Flugausfälle heute

Flugverspätung Entschädigung Tabelle: Beträge nach Entfernung

Die Beträge stehen in Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung. Die Entfernung wird nach dem Großkreisverfahren gemessen, also auf der kürzesten Linie über die Erdoberfläche zwischen Abflugort und Endziel, nicht nach der tatsächlich geflogenen Route (Artikel 7 Absatz 4).

Entschädigung bei Flugverspätung nach Entfernung: 250 € bis 1500 km, 400 € bis 3500 km und bei EU-Flügen über 1500 km, 600 € über 3500 km, 300 € bei 3 bis unter 4 Stunden
Entschädigung Flugverspätung: die drei Beträge pro Person.
FlugstreckeAnkunftsverspätungEntschädigung pro Person
Jede Entfernungunter 3 Stundenkeine (aber eventuell Betreuungsleistungen)
bis 1500 km3 Stunden oder mehr250 €
innerhalb der EU über 1500 km (auch über 3500 km)3 Stunden oder mehr400 €
übrige Flüge zwischen 1500 und 3500 km3 Stunden oder mehr400 €
übrige Flüge über 3500 km3 Stunden bis unter 4 Stunden300 € (Kürzung um 50 % zulässig)
übrige Flüge über 3500 km4 Stunden oder mehr600 €

Zwei Punkte werden oft übersehen. Erstens: Ein Flug innerhalb der EU bringt höchstens 400 €, auch wenn er länger als 3500 km ist. Hamburg – Teneriffa Süd sind rund 3570 km, Paris – La Réunion rund 5600 km, und beide Flüge liegen ganz in der EU (die Kanaren und La Réunion gehören dazu). Die Entschädigung beträgt also 400 €, nicht 600 €. Zweitens: Bei Langstrecken außerhalb der EU darf die Airline die 600 € halbieren, wenn Sie weniger als vier Stunden zu spät ankommen. Das folgt aus Artikel 7 Absatz 2, den der EU-Gerichtshof auch auf Verspätungen anwendet; die Leitlinien der EU-Kommission nennen genau dieses Ergebnis.

Beispiele mit Abflug in Deutschland

StreckeEntfernung (Luftlinie)Entschädigung ab 3 Std.
Köln – Berlinca. 470 km250 €
München – Hamburgca. 600 km250 €
Frankfurt – Palma de Mallorcaca. 1250 km250 €
Hamburg – Palma de Mallorcaca. 1660 km400 € (EU, über 1500 km)
Frankfurt – Lissabonca. 1870 km400 €
Hamburg – Antalyaca. 2450 km400 €
Düsseldorf – Gran Canariaca. 3190 km400 €
Frankfurt – Hurghadaca. 3320 km400 €
Hamburg – Teneriffa Südca. 3570 km400 € (EU, deshalb nicht 600 €)
München – Dubaica. 4560 km300 € (3 bis unter 4 Std.) oder 600 €
Frankfurt – New Yorkca. 6190 km300 € (3 bis unter 4 Std.) oder 600 €
Frankfurt – Bangkokca. 9000 km300 € (3 bis unter 4 Std.) oder 600 €

Die Entfernungen haben wir mit dem Großkreisverfahren aus den Koordinaten der Flughäfen berechnet und gerundet. Bei Umsteigeverbindungen zählt die Luftlinie zwischen dem ersten Abflugort und dem Endziel, nicht die Summe der Teilstrecken (Rechtssache C-559/16, Bossen).

Pro Person, nicht pro Buchung: Eine Familie mit zwei Kindern auf einem Flug Frankfurt – Lissabon hat bei drei Stunden Flugverspätung Anspruch auf 4 × 400 € = 1600 €. Kinder mit eigenem Sitzplatz zählen als Fluggäste. Wie viel das Ticket gekostet hat, ist egal: Wer 19 € gezahlt hat, bekommt dieselbe Entschädigung wie jemand, der 400 € gezahlt hat.

Anspruch kostenlos prüfen

Voraussetzungen: Wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben

Die Verordnung selbst spricht bei Flugverspätungen nur von Betreuung und Erstattung. Den Anspruch auf eine Entschädigung bei großer Flugverspätung hat der Gerichtshof der Europäischen Union geschaffen: Im Urteil Sturgeon (verbundene Rechtssachen C-402/07 und C-432/07, 2009) entschied er, dass Fluggäste, die ihr Ziel drei Stunden oder mehr nach der planmäßigen Ankunft erreichen, denselben Zeitverlust erleiden wie Fluggäste eines annullierten Fluges und deshalb genauso zu entschädigen sind. Das Urteil Nelson (C-581/10 und C-629/10) hat das bestätigt. Daraus ergeben sich diese Voraussetzungen:

  1. Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr am Endziel. 2 Stunden 59 Minuten reichen nicht, 3 Stunden 0 Minuten reichen.
  2. Der Flug fällt unter die Verordnung: Abflug in der EU, oder Ankunft in der EU mit einer EU-Fluggesellschaft (siehe Flugstrecken).
  3. Eine bestätigte Buchung. Wo Sie gebucht haben (Airline, Reisebüro, Online-Portal), spielt keine Rolle.
  4. Rechtzeitig am Flughafen. Sie müssen sich zur angegebenen Zeit zur Abfertigung einfinden, oder, wenn keine Zeit angegeben ist, spätestens 45 Minuten vor dem Abflug (Artikel 3 Absatz 2). Das gilt auch, wenn Sie online eingecheckt haben (Rechtssache C-474/22, Laudamotion).
  5. Kein Gratisflug. Wer kostenlos oder zu einem nicht öffentlich erhältlichen Sondertarif reist (etwa Mitarbeitertarife), ist ausgenommen. Tickets aus Vielfliegerprogrammen sind dagegen erfasst (Artikel 3 Absatz 3).
  6. Keine außergewöhnlichen Umstände, die die Fluggesellschaft beweisen kann (siehe außergewöhnliche Umstände).
  7. Die Frist ist nicht abgelaufen. In Deutschland drei Jahre ab Jahresende (siehe Frist).
Prüfschema: Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung? Vier Fragen von der Flugstrecke bis zur Frist
Entschädigung Flugverspätung: das Prüfschema in vier Fragen.

Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Wohnort sind egal. Ein US-Bürger, der in Frankfurt abfliegt, ist genauso geschützt wie ein deutscher Fluggast.

Alle Punkte erfüllt? Prüfen Sie Ihren Flug kostenlos und sehen Sie sofort den Betrag.

Wie die Flugverspätung gemessen wird

Flugverspätung: Abflugverspätung und Ankunftsverspätung im Vergleich, Entschädigung erst ab 3 Stunden Verspätung bei der Ankunft
Zwei Flüge im Vergleich: Entscheidend ist die Verspätung bei der Ankunft.

Die genaue Ankunftszeit können Sie bei der Fluggesellschaft erfragen. Nach Ansicht der EU-Kommission sollten Fluggesellschaften die Ankunftszeit festhalten und sie Fluggästen auf Verlangen kostenlos mitteilen. Notieren Sie sich die Zeit, zu der die Tür aufgeht, und machen Sie ein Foto der Uhr oder der Anzeigetafel. Ausführlich: Flug drei Stunden verspätet: wie gemessen wird.

Welche Flüge unter die EU-Verordnung 261 fallen

Entscheidend sind der Abflugort und, bei Flügen von außerhalb in die EU, die Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt (Artikel 3 Absatz 1):

FlugrouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Innerhalb der EU (z. B. Köln – Palma)✅ erfasst✅ erfasst
Aus der EU hinaus (z. B. Frankfurt – New York)✅ erfasst✅ erfasst
Von außerhalb in die EU (z. B. New York – Frankfurt)✅ erfasst❌ nicht erfasst
Außerhalb der EU (z. B. Istanbul – Dubai)❌ nicht erfasst❌ nicht erfasst

Außergewöhnliche Umstände und höhere Gewalt: Wann die Fluggesellschaft nicht zahlen muss

Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn sie beweist, dass die Flugverspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (Artikel 5 Absatz 3). Nach dem EU-Gerichtshof ist ein Ereignis nur dann außergewöhnlich, wenn es nicht Teil der normalen Tätigkeit einer Airline ist und von ihr tatsächlich nicht beherrscht werden kann. Diese Ausnahme wird eng ausgelegt, und die Beweislast liegt bei der Fluggesellschaft, nicht bei Ihnen.

Umgangssprachlich ist oft von höherer Gewalt die Rede. Diesen Begriff verwendet die Verordnung nicht: Gemeint sind die außergewöhnlichen Umstände nach Artikel 5 Absatz 3, und die sind enger gefasst, als viele Fluggesellschaften in ihren Antworten nahelegen. Ein Unwetter oder ein Fluglotsenstreik kann darunter fallen, ein technischer Defekt oder ein Streik des eigenen Personals in der Regel nicht.

Kein außergewöhnlicher Umstand: Sie haben in der Regel Anspruch

UrsacheEntscheidung des EU-Gerichtshofs
Technischer Defekt, bei der Wartung entdeckt oder durch mangelhafte Wartung verursachtnicht außergewöhnlich (C-549/07, Wallentin-Hermann)
Unerwarteter Ausfall eines Bauteils, auch bei ordnungsgemäßer Wartungnicht außergewöhnlich (C-257/14, van der Lans)
Kollision mit einer Fluggasttreppenicht außergewöhnlich (C-394/14, Siewert)
Plötzliche Erkrankung oder Tod eines notwendigen Besatzungsmitgliedsnicht außergewöhnlich (C-156/22 bis C-158/22, TAP Portugal)
Streik des eigenen Personals um Lohn oder Arbeitsbedingungen, auch gewerkschaftlich organisiertnicht außergewöhnlich (C-28/20, Airhelp)
„Wilder Streik“ nach überraschender Umstrukturierungnicht außergewöhnlich (C-195/17, Krüsemann)
Solidaritätsstreik mit dem Personal der Muttergesellschaftnicht außergewöhnlich (C-613/20, Eurowings)

Kann ein außergewöhnlicher Umstand sein: Die Airline muss es beweisen

UrsacheEntscheidung
Vogelschlagaußergewöhnlich, auch ohne Schaden am Flugzeug (C-315/15, Pešková)
Fremdkörper auf der Start- und Landebahnaußergewöhnlich (C-501/17, Germanwings)
Versteckter Konstruktionsfehler, den Hersteller oder Behörde aufdecken; Sabotage, Terrorismusaußergewöhnlich (C-411/23 und C-385/23)
Störender Fluggast, der eine Zwischenlandung erzwingtaußergewöhnlich, wenn die Airline nicht dazu beigetragen hat (C-74/19, TAP)
Vulkanausbruch mit Luftraumsperrungaußergewöhnlich (C-12/11, McDonagh)
Unwetter, das den Flugbetrieb unmöglich macht oder den Flughafen überlastetkann außergewöhnlich sein (Erwägungsgrund 14)
Fluglotsenstreik oder Streik bei Flughafenbetreiber und Sicherheitskontrollekann außergewöhnlich sein, weil außerhalb der Airline (C-28/20, Airhelp)
Mangel an Gepäckverladepersonal des Flughafenbetreiberskann außergewöhnlich sein (C-405/23)

Auch dann muss die Fluggesellschaft mehr beweisen als das Ereignis. Sie muss den direkten Zusammenhang mit Ihrer Flugverspätung belegen und zeigen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, etwa Ersatzflugzeuge, Reservezeiten im Umlauf oder eine Umbuchung auf andere Flüge, auch bei anderen Fluggesellschaften (C-74/19). Auf ein Ereignis bei einem früheren Flug desselben Flugzeugs darf sie sich nur berufen, wenn ein direkter Zusammenhang mit Ihrer Verspätung besteht. „Technische Probleme“ oder „betriebliche Gründe“ ohne Belege sind keine ausreichende Begründung. Mehr: technischer Defekt und Entschädigung und Streik und Entschädigung.

Die Airline nennt einen „technischen Defekt“ oder einen Streik?Prüfen, ob Sie trotzdem Anspruch haben

Betreuung und Unterstützung: Verpflegung, Getränke und Unterkunft

Unabhängig von der Entschädigung bei Flugverspätung muss die Fluggesellschaft Sie während der Wartezeit betreuen; auf den Seiten der EU heißt diese Pflicht auch „Unterstützung“. Dieser Anspruch hängt von der Abflugverspätung und der Entfernung ab, und er besteht auch bei außergewöhnlichen Umständen (Artikel 6 und 9; Rechtssache C-12/11, McDonagh).

FlugstreckeBetreuung ab einer Abflugverspätung von
bis 1500 km2 Stunden
innerhalb der EU über 1500 km und übrige Flüge von 1500 bis 3500 km3 Stunden
übrige Flüge über 3500 km4 Stunden

Die Airline muss Ihnen dann unentgeltlich anbieten: Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate, E-Mails oder Nachrichten, und, wenn eine Übernachtung nötig wird, eine Unterkunft im Hotel samt Transfer zwischen Flughafen und Hotel. Bietet sie das nicht an, können Sie notwendige, angemessene und zumutbare Ausgaben zurückverlangen. Bewahren Sie alle Quittungen auf: ein normales Essen und ein Standardhotel werden erstattet, ein Luxushotel nicht. Wie Sie solche Auslagen zurückfordern: Flugverspätung Erstattung.

Ab 5 Stunden: Ticket zurückgeben und Geld zurück

Beträgt die Flugverspätung mindestens fünf Stunden, können Sie auf den Flug verzichten und den vollen Ticketpreis zurückverlangen, binnen sieben Tagen, für die nicht zurückgelegten Teile der Reise und, wenn der Flug für Sie sinnlos geworden ist, auch für bereits zurückgelegte Teile, dazu gegebenenfalls einen Rückflug zum ersten Abflugort (Artikel 6 Absatz 1 Ziffer iii in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a).

Wichtig: Das ist ein Wahlrecht zwischen Fliegen und Erstattung. Ein Anspruch auf eine Umbuchung auf einen anderen Flug ergibt sich bei einer Flugverspätung aus dem Text der Verordnung nicht; die Wahl zwischen Erstattung, früherer und späterer anderweitiger Beförderung gibt es bei Annullierung und Nichtbeförderung. Die Entschädigung von 250 bis 600 € bleibt neben der Erstattung möglich, wenn Sie den Flug antreten und mit drei Stunden oder mehr ankommen. Wenn Sie den Flug nicht antreten, weil Sie vorher von der Verspätung erfahren haben, gibt es für die Verspätung keine Entschädigung (C-474/22, Laudamotion).

Alternative Beförderung zum Endziel

Bietet Ihnen die Fluggesellschaft bei einer langen Flugverspätung von sich aus eine alternative Beförderung an, etwa einen anderen Flug, auch einer anderen Fluggesellschaft, oder die Bahn, dürfen Sie das annehmen. Für die Entschädigung zählt dann in der Regel, wann Sie mit dieser Ersatzbeförderung an Ihrem Endziel ankommen: Sind es drei Stunden oder mehr nach der planmäßigen Ankunft, bleibt Ihr Anspruch auf Entschädigung bestehen. Wird der verspätete Flug am Ende ganz gestrichen, haben Sie ein Recht auf anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b). Bewahren Sie die Bestätigung der Ersatzbeförderung auf; sie gehört zu den Dokumenten für Ihre Forderung.

Erstattung und Entschädigung im Vergleich, mit Rechenbeispielen: Flugverspätung Erstattung: Ticketpreis zurück oder Entschädigung?

Meine Entschädigung prüfen

Schadensersatz, Pauschalreise und Dienstreise

Besondere Fälle: Anschlussflug, Zeitänderung, Umleitung, Nacht

Verpasster Anschlussflug auf getrennten Tickets

Der günstige Grundsatz, dass nur die Flugverspätung am Endziel zählt, gilt nur für Flüge, die zusammen gebucht wurden (Rechtssachen C-537/17, Wegener, und C-11/11, Folkerts). Haben Sie den Zubringer und den Weiterflug auf zwei getrennten Buchungen gekauft, wird jeder Flug für sich beurteilt: Maßgeblich ist nur, wie spät der jeweilige Flug an seinem eigenen Ziel ankam. Dass Sie deswegen den zweiten Flug verpasst haben, begründet gegen die Airline des ersten Fluges keine Entschädigung für die gesamte Reise. Planen Sie bei getrennten Tickets deshalb großzügige Umsteigezeiten ein.

Die Airline hat die Abflugzeit vorher geändert

Verschiebt die Airline den Abflug um weniger als drei Stunden nach hinten, ohne sonst etwas zu ändern, ist das keine Annullierung, sondern eine Planänderung; eine Entschädigung gibt es dann nur, wenn Sie am Ende drei Stunden oder mehr zu spät ankommen (verbundene Rechtssachen C-146/20 und andere, Azurair). Wird der Flug dagegen um mehr als eine Stunde vorverlegt, gilt er als annulliert (Rechtssachen C-263/20, Airhelp, und C-395/20, Corendon), und es gelten die Regeln der Annullierung. Mehr: Flugzeitänderung durch die Airline.

Der Flug landet an einem anderen Flughafen

Landet Ihr Flug an einem anderen Flughafen, der dieselbe Stadt oder Region bedient, kann das als Verspätung behandelt werden. Die Verspätung wird dann bis zu dem Zeitpunkt gemessen, an dem Sie den gebuchten Flughafen oder ein mit der Airline vereinbartes nahes Ziel tatsächlich erreichen. Liegt der Ausweichflughafen in einer anderen Stadt oder Region, wird der Flug wie eine Annullierung behandelt (Rechtssachen C-826/19, Austrian Airlines, und C-253/21, TUIfly). Siehe umgeleiteter Flug.

Verspätung über Nacht

Muss wegen der Flugverspätung übernachtet werden, schuldet die Fluggesellschaft eine Unterkunft im Hotel und den Transfer zwischen Flughafen und Hotel, auch bei außergewöhnlichen Umständen. Ob ein Flug, der erst am nächsten Tag startet, rechtlich eine Verspätung oder schon eine Annullierung ist, hängt vom Einzelfall ab, nicht davon, wie die Airline ihn nennt: Ein Indiz für eine Annullierung ist zum Beispiel, dass die Fluggäste auf einen anderen Flug umgebucht werden. Für Sie zählt am Ende, welche Regel günstiger ist, deshalb lohnt sich bei langen Nachtverspätungen eine genaue Prüfung.

Erst verspätet, dann annulliert

Wird ein verspäteter Flug am Ende ganz gestrichen, gelten die Regeln der Annullierung: Entschädigung, wenn Sie nicht mindestens zwei Wochen vorher informiert wurden und keine Ersatzbeförderung innerhalb der zulässigen Zeitfenster erhalten haben, dazu die Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung. Siehe Flug annulliert – was tun?

Frist: Wie lange Sie die Entschädigung geltend machen können

Für die Entschädigung bei Flugverspätung enthält die Verordnung keine eigene Frist; wie lange Sie Ihre Rechte geltend machen können, regelt das nationale Recht. Maßgeblich ist das Verjährungsrecht des Landes, in dem Sie den Anspruch geltend machen (Rechtssache C-139/11, Cuadrench Moré). Die Zwei-Jahres-Frist des Montrealer Übereinkommens gilt für diese Entschädigung nicht.

In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 195 und § 199 Absatz 1 BGB):

Flug verspätet im JahrAnspruch verjährt am
202331. Dezember 2026
202431. Dezember 2027
202531. Dezember 2028
202631. Dezember 2029

Ein Flug vom Januar 2023 und einer vom Dezember 2023 verjähren also am selben Tag. Ein Schreiben an die Airline hält die Verjährung nicht automatisch auf; nur bestimmte Schritte hemmen sie, etwa ernsthafte Verhandlungen, ein Schlichtungsantrag oder eine Klage. Wenn das Jahresende naht, warten Sie nicht ab. In anderen Ländern gelten andere Fristen, von einem Jahr in Belgien bis zu fünf Jahren in Spanien und Frankreich: Fristen nach Ländern.

Ihr Flug war 2023 verspätet? Der Anspruch verjährt am 31. Dezember 2026.Jetzt prüfen, bevor es zu spät ist

Achtung, das ändert sich: Nach der EU-Reform (siehe unten) müssen Sie den Antrag künftig innerhalb von neun Monaten nach dem Flug bei der Airline stellen. Das gilt aber erst, wenn die neue Verordnung anwendbar ist.

Flugverspätung: Entschädigung Schritt für Schritt einfordern

Schon am Flughafen legen Sie die Grundlage für Ihren Anspruch auf Entschädigung. Diese fünf Schritte kosten wenig Zeit und ersparen später viele Rückfragen der Fluggesellschaft:

1. Nach dem Grund der Verspätung erkundigen

Fragen Sie das Personal am Schalter oder Gate nach dem Grund der Flugverspätung und notieren Sie die Antwort mit Uhrzeit und Name. Später entscheidet der Grund darüber, ob sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Bei einer Flugverspätung von mindestens zwei Stunden muss sie Ihnen außerdem eine schriftliche Information über Ihre Rechte aushändigen (Artikel 14 Absatz 2).

2. Beweise und Dokumente sammeln

Fotografieren Sie die Anzeigetafel, bewahren Sie Bordkarte, Buchungsbestätigung und alle Nachrichten der Fluggesellschaft auf, auch E-Mails und SMS über die Verspätung.

3. Verpflegung und Unterkunft einfordern

Fragen Sie nach Essensgutscheinen und, wenn nötig, nach einem Hotel. Zahlen Sie selbst, behalten Sie die Quittungen: Angemessene Ausgaben muss die Fluggesellschaft erstatten.

4. Ankunftszeit dokumentieren

Notieren Sie die Uhrzeit, zu der am Ziel die erste Flugzeugtür geöffnet wird, und machen Sie ein Foto der Uhr oder der Anzeige. Diese Zeit bestimmt, ob die drei Stunden erreicht sind.

5. Kontaktdaten mit Mitreisenden austauschen

Notieren Sie Namen und Kontakt anderer Fluggäste, falls Sie später Zeugen für die Ankunftszeit oder die Auskünfte am Gate brauchen.

Nach der Reise

  1. Anspruch prüfen: Strecke, Dauer der Flugverspätung, ausführende Airline, Grund. Unsere kostenlose Prüfung sagt Ihnen in zwei Minuten, ob die Voraussetzungen vorliegen und welcher Betrag gilt.
  2. Schriftlich fordern bei der ausführenden Fluggesellschaft, meist über ihr Online-Formular. Nennen Sie Flugdaten, Rechtsgrundlage, Betrag, Bankverbindung und eine Frist (siehe was in die Forderung gehört).
  3. Frist setzen, üblich sind zwei bis vier Wochen. Die EU-Kommission empfiehlt, dass Airlines innerhalb von zwei Monaten antworten.
  4. Auf Geld bestehen. Die Entschädigung wird in bar, per Überweisung oder Scheck gezahlt. Einen Gutschein müssen Sie nicht annehmen; er ist nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis zulässig (Artikel 7 Absatz 3).
  5. Bei Ablehnung oder Schweigen: nächste Schritte unten.

Welche Unterlagen und Dokumente Sie brauchen: Buchungsbestätigung oder E-Ticket, Flugnummer, Datum und Strecke, die planmäßige und die tatsächliche Ankunftszeit, und den Schriftverkehr mit der Airline. Die Bordkarte ist hilfreich, aber nicht zwingend: Wer eine bestätigte Buchung hatte und mitgeflogen ist, muss keine Bordkarte vorlegen; die Airline müsste beweisen, dass Sie nicht an Bord waren (Rechtssache C-756/18, easyJet). Einen Ausweis müssen Sie für die Forderung nicht einreichen. Vollständige Liste: Checkliste der Nachweise.

Was in Ihre Forderung an die Airline gehört

Ob per Brief, E-Mail oder Online-Formular der Fluggesellschaft: Eine Forderung hat die besten Chancen, wenn sie vollständig und genau auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Hinein gehören:

Fehlt einer dieser Punkte oder ist der Betrag falsch, antworten viele Fluggesellschaften mit Rückfragen oder einer Ablehnung, und es geht Zeit verloren. Eine allgemeine Vorlage passt selten genau auf den eigenen Fall. Ausführlich: So schreiben Sie ein EU261-Forderungsschreiben.

FlightClaim24 erstellt das Schreiben für Ihren Flug: richtige Rechtsgrundlage, richtiger Betrag, versandfertig, zum Festpreis von 39, 60 oder 90 € je nach Entfernung.Mein Forderungsschreiben erstellen

Wenn die Airline ablehnt oder nicht antwortet

  1. Begründung und Belege verlangen. Die Fluggesellschaft trägt die Beweislast für außergewöhnliche Umstände. Verlangen Sie das konkrete Ereignis und Belege, etwa Auszüge aus dem technischen Bordbuch. Eine pauschale Ablehnung reicht nicht.
  2. Schlichtung in Deutschland, kostenlos für Fluggäste. Für die meisten Airlines ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. zuständig (bis 2024: söp, Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr); für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos. Für Airlines, die dort nicht Mitglied sind, ist die behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zuständig (Luftverkehrsgesetz, § 57 ff.). Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Ansprüche zuerst bei der Fluggesellschaft geltend gemacht haben.
  3. Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Das LBA ist die deutsche Durchsetzungsstelle nach Artikel 16 (E-Mail: fluggastrechte@lba.de). Es überwacht die Airlines und kann Bußgelder verhängen, holt aber in der Regel nicht Ihr Geld im Einzelfall (vgl. Rechtssachen C-145/15 und C-146/15, Ruijssenaars).
  4. Klage. Sie können am Gericht des Abflug- oder des Ankunftsortes klagen, nach Ihrer Wahl (Leitlinien der Kommission, Abschnitt 9). Bei Beträgen in dieser Höhe ist in Deutschland das Amtsgericht zuständig, ein Anwalt ist dort nicht vorgeschrieben. Bedenken Sie das Kostenrisiko: In Deutschland trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens.

Noch nicht gefordert? Ein sauber begründetes Schreiben verhindert viele Ablehnungen. Anspruch prüfen und Schreiben erstellen.

Ausführlich: Fluggesellschaft lehnt ab oder ignoriert Ihre Forderung: Was tun?

Selbst fordern, Festpreis, Portal oder Anwalt?

Für die Entschädigung bei Flugverspätung haben Sie vier Wege. Ehrlich verglichen, am Beispiel einer Entschädigung von 400 €:

WegWas Sie behaltenVorteilNachteil
Selbst fordern400 €keine KostenZeit, Rechtsfragen selbst klären, eigenes Kostenrisiko bei Klage
FlightClaim24 (Festpreis)400 € abzüglich 60 € = 340 €; die Airline zahlt direkt an Siegeprüfter Anspruch, fertiges Schreiben, Preis vorher bekanntSie senden selbst; der Preis ist auch fällig, wenn die Airline nicht zahlt; keine Klage durch uns
Fluggastrechte-Portal (Erfolgsprovision)400 € abzüglich der Provision; bei einer Provision von 30 % zuzüglich 19 % MwSt. bleiben rund 257 €kein Kostenrisiko, das Portal klagt notfallsgroßer Anteil Ihrer Entschädigung; Geld läuft über das Portal
Rechtsanwaltabhängig von der Vereinbarungpersönliche Beratung, wichtig bei hohem SchadenKosten oder Kostenrisiko, außer mit Rechtsschutzversicherung

Unser Festpreis richtet sich nach der Entfernung: 39 € (Entschädigung 250 €), 60 € (400 €) und 90 € (600 €). Ist die Entschädigung um 50 % gekürzt, halbiert sich auch unser Preis. Die Provisionssätze der Portale sind unterschiedlich; prüfen Sie vor der Beauftragung den genauen Satz, ob Mehrwertsteuer und Zuschläge für Anwälte hinzukommen. Der Vergleich mit zwei bekannten Portalen: FlightClaim24, Skycop und AirHelp im Vergleich.

Die Kosten der Portale in Euro, Anbieter für Anbieter: Flightright Kosten im Vergleich. Bewertungen und Bedingungen eines Portals im Detail: Skycop Erfahrungen.

Neun verbreitete Irrtümer

Diese Aussagen liest man oft, auch auf großen Fluggastrechte-Seiten. Sie sind falsch oder ungenau:

  1. „Entschädigung gibt es erst ab mehr als drei Stunden.“ Nach dem EU-Gerichtshof reichen drei Stunden oder mehr (Sturgeon, Nelson). Genau drei Stunden genügen.
  2. „Für 600 € braucht man mehr als vier Stunden.“ 600 € gibt es bei Langstrecken ab vier Stunden; bei drei bis unter vier Stunden steht Ihnen die Hälfte zu, 300 €. Wer bei 3,5 Stunden „keine 600 €“ liest, verliert schnell die 300 € aus dem Blick.
  3. „Über 3500 km gibt es immer 600 €.“ Nicht bei Flügen innerhalb der EU. Hamburg – Teneriffa bringt 400 €, obwohl es mehr als 3500 km sind.
  4. „Bei Streik gibt es keine Entschädigung.“ Streikt das eigene Personal der Airline um Lohn oder Arbeitsbedingungen, ist das kein außergewöhnlicher Umstand, auch wenn eine Gewerkschaft den Streik organisiert (C-28/20).
  5. „Ab fünf Stunden muss die Airline mich auf einen anderen Flug umbuchen.“ Bei einer Flugverspätung sieht die Verordnung ab fünf Stunden die Erstattung des Ticketpreises vor, nicht eine Umbuchung. Die Umbuchung als Wahlrecht gibt es bei Annullierung und Nichtbeförderung.
  6. „Ohne Bordkarte keine Entschädigung.“ Wer gebucht hatte und mitgeflogen ist, muss keine Bordkarte vorlegen (C-756/18).
  7. „Die Airline muss mir alle Folgekosten ersetzen.“ Betreuung (Essen, Hotel) muss sie stellen oder erstatten. Weitergehende Schäden, etwa ein verfallener Mietwagen, sind ein eigener Schadensersatzanspruch nach Artikel 12, den Sie nachweisen müssen und auf den die Entschädigung angerechnet werden kann.
  8. „Der Ticketpreis bestimmt die Höhe.“ Die Entschädigung ist eine feste Summe nach Entfernung, ein 19-Euro-Ticket bringt dieselben 250 € wie ein teures.
  9. „Ich muss einen Gutschein nehmen.“ Nein. Ein Gutschein ist nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis zulässig (Artikel 7 Absatz 3).

Die EU-Reform 2026: Was sich ändert

Die EU hat die Fluggastrechte geändert: Die Verordnung (EU) 2026/2202 wurde am 16. September 2026 unterzeichnet, am 2. Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 22. Oktober 2026 in Kraft getreten. Sie gilt zwölf Monate danach, also voraussichtlich ab dem 23. Oktober 2027. Bis dahin gelten die heutigen Regeln, wie oben beschrieben. Die wichtigsten Punkte für die Entschädigung bei Flugverspätung:

Alle Einzelheiten: EU261-Reform: Was sich ändert und ab wann.

Anspruch in 2 Minuten prüfen

Häufige Fragen zur Entschädigung bei Flugverspätung

1 Stunde Flugverspätung: Steht mir schon etwas zu?

Bei einer Flugverspätung von einer Stunde gibt es keine Entschädigung und noch keine Betreuung. Die Betreuung beginnt bei Flügen bis 1500 km nach zwei Stunden Abflugverspätung, die Entschädigung erst ab drei Stunden Ankunftsverspätung.

2 Stunden Flugverspätung: Welche Rechte habe ich?

Bei einer Flugverspätung von zwei Stunden haben Sie auf Flügen bis 1500 km Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und zwei Telefonate oder E-Mails. Eine Entschädigung gibt es nicht, es sei denn, Sie kommen am Ende doch drei Stunden oder mehr zu spät an.

3 Stunden Flugverspätung: Wie viel Entschädigung gibt es?

Die Entschädigung für eine Flugverspätung von drei Stunden beträgt 250 € bis 1500 km, 400 € bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km und bei übrigen Flügen bis 3500 km, 300 € bei übrigen Flügen über 3500 km (die volle Summe von 600 € gibt es dort ab vier Stunden).

4, 5 oder 8 Stunden Verspätung: Gibt es dann mehr Geld?

Ab vier Stunden Flugverspätung gilt der volle Betrag auch auf der Langstrecke: 250, 400 oder 600 €. Mehr als 600 € gibt es auch bei acht oder zwölf Stunden nicht; die Pauschale steigt nicht mit der Dauer. Ab fünf Stunden können Sie zusätzlich auf den Flug verzichten und den Ticketpreis zurückverlangen.

Steht jedem in meiner Familie eine Entschädigung zu?

Ja, die Entschädigung bei Flugverspätung steht jedem Fluggast einzeln zu, auch Kindern mit eigenem Sitzplatz. Ausgenommen sind Kleinkinder, die kostenlos ohne eigenen Sitz, ohne eigene Bordkarte und ohne Namen in der Buchung mitfliegen (Rechtssache C-686/20, Vueling).

Die Airline sagt „technischer Defekt“. Muss sie trotzdem zahlen?

In den meisten Fällen ja: Eine Flugverspätung wegen eines technischen Defekts gibt in der Regel Anspruch auf Entschädigung. Technische Defekte gehören nach dem EU-Gerichtshof zum normalen Betrieb einer Fluggesellschaft. Ausnahmen sind etwa versteckte Konstruktionsfehler, die der Hersteller oder eine Behörde aufgedeckt hat, Sabotage oder Schäden durch Dritte. Siehe technischer Defekt.

Muss die Airline bei Unwetter zahlen?

Bei einer Flugverspätung wegen Unwetter in der Regel nicht, wenn das Wetter den Flug tatsächlich verhindert oder verzögert hat und die Airline das belegt. Die Betreuung (Essen, Hotel) schuldet sie trotzdem.

Muss ich zuerst selbst bei der Airline fordern?

Für die Schlichtung ja: Sie setzt eine vorherige Beschwerde bei der Airline voraus. Für eine Klage ist es nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, weil eine frühe Zahlung Zeit und Kosten spart.

Wie lange dauert es, bis ich das Geld bekomme?

Wie schnell die Entschädigung für eine Flugverspätung kommt, hängt von der Fluggesellschaft ab. Die EU-Kommission empfiehlt eine Antwort innerhalb von zwei Monaten; nach der Reform muss die Airline innerhalb von 30 Tagen zahlen oder begründen. Bei einer Schlichtung oder Klage dauert es länger.

Muss ich die Entschädigung versteuern?

Das beantwortet die Verordnung nicht. Fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.

Ich habe ein Angebot der Airline über weniger Geld angenommen. Ist der Rest verloren?

Nicht unbedingt. Haben Sie einen geringeren Betrag akzeptiert, ohne richtig über Ihre Rechte informiert zu sein, können Sie den Rest weiterhin fordern (Artikel 15 Absatz 2).

Gilt das auch für Flüge mit Ryanair, easyJet oder Wizz Air?

Ja. Für Billigflieger gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Fluggesellschaften. Bei Abflügen aus der EU sind sie immer erfasst. Bei Flügen von außerhalb in die EU kommt es darauf an, welche Gesellschaft der Gruppe den Flug durchführt: easyJet UK oder Wizz Air UK etwa haben eine britische Genehmigung, sodass ein Flug von London nach Berlin mit ihnen nicht unter die EU-Verordnung fällt (wohl aber unter die britischen Regeln).

Quellen

Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen auf Grundlage der genannten Quellen und ist keine Rechtsberatung. Jeder Fall hängt von seinen Einzelheiten ab, und eine Entschädigung kann nicht garantiert werden. Bei hohen Beträgen oder kurz vor Ablauf einer Frist wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale.

Weitere Ratgeber