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Kommen Sie mit einem Flug drei Stunden oder mehr nach der planmäßigen Zeit an Ihrem Endziel an, zahlt Ihnen die Fluggesellschaft nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 eine pauschale Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro pro Person, je nach Entfernung. Das gilt nicht, wenn die Fluggesellschaft beweist, dass außergewöhnliche Umstände die Flugverspätung verursacht haben. Der Ticketpreis spielt keine Rolle. In Deutschland haben Sie dafür drei Jahre Zeit, gerechnet ab Ende des Flugjahres.
Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026 · Redaktion FlightClaim24 · Jede Aussage mit Quelle (Verordnung, EU-Gerichtshof, Leitlinien der EU-Kommission, BGB)
Entschädigung Flugverspätung: das Wichtigste in 30 Sekunden
Die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung hängt nur von drei Dingen ab: der Entfernung der Reise, ob es ein Flug innerhalb der EU war, und wie spät Sie am Endziel angekommen sind. Wählen Sie die passenden Antworten:
Der Rechner setzt voraus, dass Ihr Flug unter die Verordnung fällt und keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen. Ob das bei Ihnen so ist, erklären die Abschnitte unten. Mit unserer kostenlosen Prüfung geben Sie Ihre Flugdaten ein und erfahren in zwei Minuten, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt.
Wählen Sie einen Flughafen und einen Tag (heute oder bis zu sechs Tage zurück). Sie sehen alle Flüge mit ihrer Verspätung bei der Ankunft am Ziel. Flüge, die drei Stunden oder mehr zu spät ankamen oder annulliert wurden, sind hervorgehoben: Mit einem Klick prüfen Sie Ihren Anspruch, die Flugdaten sind dann schon eingetragen.
Angaben ohne Gewähr; rechtlich maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem sich am Ziel die erste Flugzeugtür öffnet. Nicht jeder Flug ist erfasst, und bei manchen Flughäfen fehlen Echtzeitdaten.
Direkt zu den Flugtafeln: Abflug Frankfurt · Ankunft Frankfurt · Flugtafel Düsseldorf · Ankunft Düsseldorf · Abflug München · Ankunft München · Abflug Hamburg · Ankunft Hamburg · Flugausfälle heute
Die Beträge stehen in Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung. Die Entfernung wird nach dem Großkreisverfahren gemessen, also auf der kürzesten Linie über die Erdoberfläche zwischen Abflugort und Endziel, nicht nach der tatsächlich geflogenen Route (Artikel 7 Absatz 4).

| Flugstrecke | Ankunftsverspätung | Entschädigung pro Person |
|---|---|---|
| Jede Entfernung | unter 3 Stunden | keine (aber eventuell Betreuungsleistungen) |
| bis 1500 km | 3 Stunden oder mehr | 250 € |
| innerhalb der EU über 1500 km (auch über 3500 km) | 3 Stunden oder mehr | 400 € |
| übrige Flüge zwischen 1500 und 3500 km | 3 Stunden oder mehr | 400 € |
| übrige Flüge über 3500 km | 3 Stunden bis unter 4 Stunden | 300 € (Kürzung um 50 % zulässig) |
| übrige Flüge über 3500 km | 4 Stunden oder mehr | 600 € |
Zwei Punkte werden oft übersehen. Erstens: Ein Flug innerhalb der EU bringt höchstens 400 €, auch wenn er länger als 3500 km ist. Hamburg – Teneriffa Süd sind rund 3570 km, Paris – La Réunion rund 5600 km, und beide Flüge liegen ganz in der EU (die Kanaren und La Réunion gehören dazu). Die Entschädigung beträgt also 400 €, nicht 600 €. Zweitens: Bei Langstrecken außerhalb der EU darf die Airline die 600 € halbieren, wenn Sie weniger als vier Stunden zu spät ankommen. Das folgt aus Artikel 7 Absatz 2, den der EU-Gerichtshof auch auf Verspätungen anwendet; die Leitlinien der EU-Kommission nennen genau dieses Ergebnis.
| Strecke | Entfernung (Luftlinie) | Entschädigung ab 3 Std. |
|---|---|---|
| Köln – Berlin | ca. 470 km | 250 € |
| München – Hamburg | ca. 600 km | 250 € |
| Frankfurt – Palma de Mallorca | ca. 1250 km | 250 € |
| Hamburg – Palma de Mallorca | ca. 1660 km | 400 € (EU, über 1500 km) |
| Frankfurt – Lissabon | ca. 1870 km | 400 € |
| Hamburg – Antalya | ca. 2450 km | 400 € |
| Düsseldorf – Gran Canaria | ca. 3190 km | 400 € |
| Frankfurt – Hurghada | ca. 3320 km | 400 € |
| Hamburg – Teneriffa Süd | ca. 3570 km | 400 € (EU, deshalb nicht 600 €) |
| München – Dubai | ca. 4560 km | 300 € (3 bis unter 4 Std.) oder 600 € |
| Frankfurt – New York | ca. 6190 km | 300 € (3 bis unter 4 Std.) oder 600 € |
| Frankfurt – Bangkok | ca. 9000 km | 300 € (3 bis unter 4 Std.) oder 600 € |
Die Entfernungen haben wir mit dem Großkreisverfahren aus den Koordinaten der Flughäfen berechnet und gerundet. Bei Umsteigeverbindungen zählt die Luftlinie zwischen dem ersten Abflugort und dem Endziel, nicht die Summe der Teilstrecken (Rechtssache C-559/16, Bossen).
Pro Person, nicht pro Buchung: Eine Familie mit zwei Kindern auf einem Flug Frankfurt – Lissabon hat bei drei Stunden Flugverspätung Anspruch auf 4 × 400 € = 1600 €. Kinder mit eigenem Sitzplatz zählen als Fluggäste. Wie viel das Ticket gekostet hat, ist egal: Wer 19 € gezahlt hat, bekommt dieselbe Entschädigung wie jemand, der 400 € gezahlt hat.
Die Verordnung selbst spricht bei Flugverspätungen nur von Betreuung und Erstattung. Den Anspruch auf eine Entschädigung bei großer Flugverspätung hat der Gerichtshof der Europäischen Union geschaffen: Im Urteil Sturgeon (verbundene Rechtssachen C-402/07 und C-432/07, 2009) entschied er, dass Fluggäste, die ihr Ziel drei Stunden oder mehr nach der planmäßigen Ankunft erreichen, denselben Zeitverlust erleiden wie Fluggäste eines annullierten Fluges und deshalb genauso zu entschädigen sind. Das Urteil Nelson (C-581/10 und C-629/10) hat das bestätigt. Daraus ergeben sich diese Voraussetzungen:
Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Wohnort sind egal. Ein US-Bürger, der in Frankfurt abfliegt, ist genauso geschützt wie ein deutscher Fluggast.
Alle Punkte erfüllt? Prüfen Sie Ihren Flug kostenlos und sehen Sie sofort den Betrag.
Die genaue Ankunftszeit können Sie bei der Fluggesellschaft erfragen. Nach Ansicht der EU-Kommission sollten Fluggesellschaften die Ankunftszeit festhalten und sie Fluggästen auf Verlangen kostenlos mitteilen. Notieren Sie sich die Zeit, zu der die Tür aufgeht, und machen Sie ein Foto der Uhr oder der Anzeigetafel. Ausführlich: Flug drei Stunden verspätet: wie gemessen wird.
Entscheidend sind der Abflugort und, bei Flügen von außerhalb in die EU, die Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich durchführt (Artikel 3 Absatz 1):
| Flugroute | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
|---|---|---|
| Innerhalb der EU (z. B. Köln – Palma) | ✅ erfasst | ✅ erfasst |
| Aus der EU hinaus (z. B. Frankfurt – New York) | ✅ erfasst | ✅ erfasst |
| Von außerhalb in die EU (z. B. New York – Frankfurt) | ✅ erfasst | ❌ nicht erfasst |
| Außerhalb der EU (z. B. Istanbul – Dubai) | ❌ nicht erfasst | ❌ nicht erfasst |
Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen, wenn sie beweist, dass die Flugverspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (Artikel 5 Absatz 3). Nach dem EU-Gerichtshof ist ein Ereignis nur dann außergewöhnlich, wenn es nicht Teil der normalen Tätigkeit einer Airline ist und von ihr tatsächlich nicht beherrscht werden kann. Diese Ausnahme wird eng ausgelegt, und die Beweislast liegt bei der Fluggesellschaft, nicht bei Ihnen.
Umgangssprachlich ist oft von höherer Gewalt die Rede. Diesen Begriff verwendet die Verordnung nicht: Gemeint sind die außergewöhnlichen Umstände nach Artikel 5 Absatz 3, und die sind enger gefasst, als viele Fluggesellschaften in ihren Antworten nahelegen. Ein Unwetter oder ein Fluglotsenstreik kann darunter fallen, ein technischer Defekt oder ein Streik des eigenen Personals in der Regel nicht.
| Ursache | Entscheidung des EU-Gerichtshofs |
|---|---|
| Technischer Defekt, bei der Wartung entdeckt oder durch mangelhafte Wartung verursacht | nicht außergewöhnlich (C-549/07, Wallentin-Hermann) |
| Unerwarteter Ausfall eines Bauteils, auch bei ordnungsgemäßer Wartung | nicht außergewöhnlich (C-257/14, van der Lans) |
| Kollision mit einer Fluggasttreppe | nicht außergewöhnlich (C-394/14, Siewert) |
| Plötzliche Erkrankung oder Tod eines notwendigen Besatzungsmitglieds | nicht außergewöhnlich (C-156/22 bis C-158/22, TAP Portugal) |
| Streik des eigenen Personals um Lohn oder Arbeitsbedingungen, auch gewerkschaftlich organisiert | nicht außergewöhnlich (C-28/20, Airhelp) |
| „Wilder Streik“ nach überraschender Umstrukturierung | nicht außergewöhnlich (C-195/17, Krüsemann) |
| Solidaritätsstreik mit dem Personal der Muttergesellschaft | nicht außergewöhnlich (C-613/20, Eurowings) |
| Ursache | Entscheidung |
|---|---|
| Vogelschlag | außergewöhnlich, auch ohne Schaden am Flugzeug (C-315/15, Pešková) |
| Fremdkörper auf der Start- und Landebahn | außergewöhnlich (C-501/17, Germanwings) |
| Versteckter Konstruktionsfehler, den Hersteller oder Behörde aufdecken; Sabotage, Terrorismus | außergewöhnlich (C-411/23 und C-385/23) |
| Störender Fluggast, der eine Zwischenlandung erzwingt | außergewöhnlich, wenn die Airline nicht dazu beigetragen hat (C-74/19, TAP) |
| Vulkanausbruch mit Luftraumsperrung | außergewöhnlich (C-12/11, McDonagh) |
| Unwetter, das den Flugbetrieb unmöglich macht oder den Flughafen überlastet | kann außergewöhnlich sein (Erwägungsgrund 14) |
| Fluglotsenstreik oder Streik bei Flughafenbetreiber und Sicherheitskontrolle | kann außergewöhnlich sein, weil außerhalb der Airline (C-28/20, Airhelp) |
| Mangel an Gepäckverladepersonal des Flughafenbetreibers | kann außergewöhnlich sein (C-405/23) |
Auch dann muss die Fluggesellschaft mehr beweisen als das Ereignis. Sie muss den direkten Zusammenhang mit Ihrer Flugverspätung belegen und zeigen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, etwa Ersatzflugzeuge, Reservezeiten im Umlauf oder eine Umbuchung auf andere Flüge, auch bei anderen Fluggesellschaften (C-74/19). Auf ein Ereignis bei einem früheren Flug desselben Flugzeugs darf sie sich nur berufen, wenn ein direkter Zusammenhang mit Ihrer Verspätung besteht. „Technische Probleme“ oder „betriebliche Gründe“ ohne Belege sind keine ausreichende Begründung. Mehr: technischer Defekt und Entschädigung und Streik und Entschädigung.
Die Airline nennt einen „technischen Defekt“ oder einen Streik?Prüfen, ob Sie trotzdem Anspruch haben
Unabhängig von der Entschädigung bei Flugverspätung muss die Fluggesellschaft Sie während der Wartezeit betreuen; auf den Seiten der EU heißt diese Pflicht auch „Unterstützung“. Dieser Anspruch hängt von der Abflugverspätung und der Entfernung ab, und er besteht auch bei außergewöhnlichen Umständen (Artikel 6 und 9; Rechtssache C-12/11, McDonagh).
| Flugstrecke | Betreuung ab einer Abflugverspätung von |
|---|---|
| bis 1500 km | 2 Stunden |
| innerhalb der EU über 1500 km und übrige Flüge von 1500 bis 3500 km | 3 Stunden |
| übrige Flüge über 3500 km | 4 Stunden |
Die Airline muss Ihnen dann unentgeltlich anbieten: Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate, E-Mails oder Nachrichten, und, wenn eine Übernachtung nötig wird, eine Unterkunft im Hotel samt Transfer zwischen Flughafen und Hotel. Bietet sie das nicht an, können Sie notwendige, angemessene und zumutbare Ausgaben zurückverlangen. Bewahren Sie alle Quittungen auf: ein normales Essen und ein Standardhotel werden erstattet, ein Luxushotel nicht. Wie Sie solche Auslagen zurückfordern: Flugverspätung Erstattung.
Beträgt die Flugverspätung mindestens fünf Stunden, können Sie auf den Flug verzichten und den vollen Ticketpreis zurückverlangen, binnen sieben Tagen, für die nicht zurückgelegten Teile der Reise und, wenn der Flug für Sie sinnlos geworden ist, auch für bereits zurückgelegte Teile, dazu gegebenenfalls einen Rückflug zum ersten Abflugort (Artikel 6 Absatz 1 Ziffer iii in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a).
Wichtig: Das ist ein Wahlrecht zwischen Fliegen und Erstattung. Ein Anspruch auf eine Umbuchung auf einen anderen Flug ergibt sich bei einer Flugverspätung aus dem Text der Verordnung nicht; die Wahl zwischen Erstattung, früherer und späterer anderweitiger Beförderung gibt es bei Annullierung und Nichtbeförderung. Die Entschädigung von 250 bis 600 € bleibt neben der Erstattung möglich, wenn Sie den Flug antreten und mit drei Stunden oder mehr ankommen. Wenn Sie den Flug nicht antreten, weil Sie vorher von der Verspätung erfahren haben, gibt es für die Verspätung keine Entschädigung (C-474/22, Laudamotion).
Bietet Ihnen die Fluggesellschaft bei einer langen Flugverspätung von sich aus eine alternative Beförderung an, etwa einen anderen Flug, auch einer anderen Fluggesellschaft, oder die Bahn, dürfen Sie das annehmen. Für die Entschädigung zählt dann in der Regel, wann Sie mit dieser Ersatzbeförderung an Ihrem Endziel ankommen: Sind es drei Stunden oder mehr nach der planmäßigen Ankunft, bleibt Ihr Anspruch auf Entschädigung bestehen. Wird der verspätete Flug am Ende ganz gestrichen, haben Sie ein Recht auf anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b). Bewahren Sie die Bestätigung der Ersatzbeförderung auf; sie gehört zu den Dokumenten für Ihre Forderung.
Erstattung und Entschädigung im Vergleich, mit Rechenbeispielen: Flugverspätung Erstattung: Ticketpreis zurück oder Entschädigung?
Der günstige Grundsatz, dass nur die Flugverspätung am Endziel zählt, gilt nur für Flüge, die zusammen gebucht wurden (Rechtssachen C-537/17, Wegener, und C-11/11, Folkerts). Haben Sie den Zubringer und den Weiterflug auf zwei getrennten Buchungen gekauft, wird jeder Flug für sich beurteilt: Maßgeblich ist nur, wie spät der jeweilige Flug an seinem eigenen Ziel ankam. Dass Sie deswegen den zweiten Flug verpasst haben, begründet gegen die Airline des ersten Fluges keine Entschädigung für die gesamte Reise. Planen Sie bei getrennten Tickets deshalb großzügige Umsteigezeiten ein.
Verschiebt die Airline den Abflug um weniger als drei Stunden nach hinten, ohne sonst etwas zu ändern, ist das keine Annullierung, sondern eine Planänderung; eine Entschädigung gibt es dann nur, wenn Sie am Ende drei Stunden oder mehr zu spät ankommen (verbundene Rechtssachen C-146/20 und andere, Azurair). Wird der Flug dagegen um mehr als eine Stunde vorverlegt, gilt er als annulliert (Rechtssachen C-263/20, Airhelp, und C-395/20, Corendon), und es gelten die Regeln der Annullierung. Mehr: Flugzeitänderung durch die Airline.
Landet Ihr Flug an einem anderen Flughafen, der dieselbe Stadt oder Region bedient, kann das als Verspätung behandelt werden. Die Verspätung wird dann bis zu dem Zeitpunkt gemessen, an dem Sie den gebuchten Flughafen oder ein mit der Airline vereinbartes nahes Ziel tatsächlich erreichen. Liegt der Ausweichflughafen in einer anderen Stadt oder Region, wird der Flug wie eine Annullierung behandelt (Rechtssachen C-826/19, Austrian Airlines, und C-253/21, TUIfly). Siehe umgeleiteter Flug.
Muss wegen der Flugverspätung übernachtet werden, schuldet die Fluggesellschaft eine Unterkunft im Hotel und den Transfer zwischen Flughafen und Hotel, auch bei außergewöhnlichen Umständen. Ob ein Flug, der erst am nächsten Tag startet, rechtlich eine Verspätung oder schon eine Annullierung ist, hängt vom Einzelfall ab, nicht davon, wie die Airline ihn nennt: Ein Indiz für eine Annullierung ist zum Beispiel, dass die Fluggäste auf einen anderen Flug umgebucht werden. Für Sie zählt am Ende, welche Regel günstiger ist, deshalb lohnt sich bei langen Nachtverspätungen eine genaue Prüfung.
Wird ein verspäteter Flug am Ende ganz gestrichen, gelten die Regeln der Annullierung: Entschädigung, wenn Sie nicht mindestens zwei Wochen vorher informiert wurden und keine Ersatzbeförderung innerhalb der zulässigen Zeitfenster erhalten haben, dazu die Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung. Siehe Flug annulliert – was tun?
Für die Entschädigung bei Flugverspätung enthält die Verordnung keine eigene Frist; wie lange Sie Ihre Rechte geltend machen können, regelt das nationale Recht. Maßgeblich ist das Verjährungsrecht des Landes, in dem Sie den Anspruch geltend machen (Rechtssache C-139/11, Cuadrench Moré). Die Zwei-Jahres-Frist des Montrealer Übereinkommens gilt für diese Entschädigung nicht.
In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 195 und § 199 Absatz 1 BGB):
| Flug verspätet im Jahr | Anspruch verjährt am |
|---|---|
| 2023 | 31. Dezember 2026 |
| 2024 | 31. Dezember 2027 |
| 2025 | 31. Dezember 2028 |
| 2026 | 31. Dezember 2029 |
Ein Flug vom Januar 2023 und einer vom Dezember 2023 verjähren also am selben Tag. Ein Schreiben an die Airline hält die Verjährung nicht automatisch auf; nur bestimmte Schritte hemmen sie, etwa ernsthafte Verhandlungen, ein Schlichtungsantrag oder eine Klage. Wenn das Jahresende naht, warten Sie nicht ab. In anderen Ländern gelten andere Fristen, von einem Jahr in Belgien bis zu fünf Jahren in Spanien und Frankreich: Fristen nach Ländern.
Ihr Flug war 2023 verspätet? Der Anspruch verjährt am 31. Dezember 2026.Jetzt prüfen, bevor es zu spät ist
Achtung, das ändert sich: Nach der EU-Reform (siehe unten) müssen Sie den Antrag künftig innerhalb von neun Monaten nach dem Flug bei der Airline stellen. Das gilt aber erst, wenn die neue Verordnung anwendbar ist.
Schon am Flughafen legen Sie die Grundlage für Ihren Anspruch auf Entschädigung. Diese fünf Schritte kosten wenig Zeit und ersparen später viele Rückfragen der Fluggesellschaft:
Fragen Sie das Personal am Schalter oder Gate nach dem Grund der Flugverspätung und notieren Sie die Antwort mit Uhrzeit und Name. Später entscheidet der Grund darüber, ob sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Bei einer Flugverspätung von mindestens zwei Stunden muss sie Ihnen außerdem eine schriftliche Information über Ihre Rechte aushändigen (Artikel 14 Absatz 2).
Fotografieren Sie die Anzeigetafel, bewahren Sie Bordkarte, Buchungsbestätigung und alle Nachrichten der Fluggesellschaft auf, auch E-Mails und SMS über die Verspätung.
Fragen Sie nach Essensgutscheinen und, wenn nötig, nach einem Hotel. Zahlen Sie selbst, behalten Sie die Quittungen: Angemessene Ausgaben muss die Fluggesellschaft erstatten.
Notieren Sie die Uhrzeit, zu der am Ziel die erste Flugzeugtür geöffnet wird, und machen Sie ein Foto der Uhr oder der Anzeige. Diese Zeit bestimmt, ob die drei Stunden erreicht sind.
Notieren Sie Namen und Kontakt anderer Fluggäste, falls Sie später Zeugen für die Ankunftszeit oder die Auskünfte am Gate brauchen.
Welche Unterlagen und Dokumente Sie brauchen: Buchungsbestätigung oder E-Ticket, Flugnummer, Datum und Strecke, die planmäßige und die tatsächliche Ankunftszeit, und den Schriftverkehr mit der Airline. Die Bordkarte ist hilfreich, aber nicht zwingend: Wer eine bestätigte Buchung hatte und mitgeflogen ist, muss keine Bordkarte vorlegen; die Airline müsste beweisen, dass Sie nicht an Bord waren (Rechtssache C-756/18, easyJet). Einen Ausweis müssen Sie für die Forderung nicht einreichen. Vollständige Liste: Checkliste der Nachweise.
Ob per Brief, E-Mail oder Online-Formular der Fluggesellschaft: Eine Forderung hat die besten Chancen, wenn sie vollständig und genau auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Hinein gehören:
Fehlt einer dieser Punkte oder ist der Betrag falsch, antworten viele Fluggesellschaften mit Rückfragen oder einer Ablehnung, und es geht Zeit verloren. Eine allgemeine Vorlage passt selten genau auf den eigenen Fall. Ausführlich: So schreiben Sie ein EU261-Forderungsschreiben.
FlightClaim24 erstellt das Schreiben für Ihren Flug: richtige Rechtsgrundlage, richtiger Betrag, versandfertig, zum Festpreis von 39, 60 oder 90 € je nach Entfernung.Mein Forderungsschreiben erstellen
Noch nicht gefordert? Ein sauber begründetes Schreiben verhindert viele Ablehnungen. Anspruch prüfen und Schreiben erstellen.
Ausführlich: Fluggesellschaft lehnt ab oder ignoriert Ihre Forderung: Was tun?
Für die Entschädigung bei Flugverspätung haben Sie vier Wege. Ehrlich verglichen, am Beispiel einer Entschädigung von 400 €:
| Weg | Was Sie behalten | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| Selbst fordern | 400 € | keine Kosten | Zeit, Rechtsfragen selbst klären, eigenes Kostenrisiko bei Klage |
| FlightClaim24 (Festpreis) | 400 € abzüglich 60 € = 340 €; die Airline zahlt direkt an Sie | geprüfter Anspruch, fertiges Schreiben, Preis vorher bekannt | Sie senden selbst; der Preis ist auch fällig, wenn die Airline nicht zahlt; keine Klage durch uns |
| Fluggastrechte-Portal (Erfolgsprovision) | 400 € abzüglich der Provision; bei einer Provision von 30 % zuzüglich 19 % MwSt. bleiben rund 257 € | kein Kostenrisiko, das Portal klagt notfalls | großer Anteil Ihrer Entschädigung; Geld läuft über das Portal |
| Rechtsanwalt | abhängig von der Vereinbarung | persönliche Beratung, wichtig bei hohem Schaden | Kosten oder Kostenrisiko, außer mit Rechtsschutzversicherung |
Unser Festpreis richtet sich nach der Entfernung: 39 € (Entschädigung 250 €), 60 € (400 €) und 90 € (600 €). Ist die Entschädigung um 50 % gekürzt, halbiert sich auch unser Preis. Die Provisionssätze der Portale sind unterschiedlich; prüfen Sie vor der Beauftragung den genauen Satz, ob Mehrwertsteuer und Zuschläge für Anwälte hinzukommen. Der Vergleich mit zwei bekannten Portalen: FlightClaim24, Skycop und AirHelp im Vergleich.
Die Kosten der Portale in Euro, Anbieter für Anbieter: Flightright Kosten im Vergleich. Bewertungen und Bedingungen eines Portals im Detail: Skycop Erfahrungen.
Diese Aussagen liest man oft, auch auf großen Fluggastrechte-Seiten. Sie sind falsch oder ungenau:
Die EU hat die Fluggastrechte geändert: Die Verordnung (EU) 2026/2202 wurde am 16. September 2026 unterzeichnet, am 2. Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 22. Oktober 2026 in Kraft getreten. Sie gilt zwölf Monate danach, also voraussichtlich ab dem 23. Oktober 2027. Bis dahin gelten die heutigen Regeln, wie oben beschrieben. Die wichtigsten Punkte für die Entschädigung bei Flugverspätung:
Alle Einzelheiten: EU261-Reform: Was sich ändert und ab wann.
Bei einer Flugverspätung von einer Stunde gibt es keine Entschädigung und noch keine Betreuung. Die Betreuung beginnt bei Flügen bis 1500 km nach zwei Stunden Abflugverspätung, die Entschädigung erst ab drei Stunden Ankunftsverspätung.
Bei einer Flugverspätung von zwei Stunden haben Sie auf Flügen bis 1500 km Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und zwei Telefonate oder E-Mails. Eine Entschädigung gibt es nicht, es sei denn, Sie kommen am Ende doch drei Stunden oder mehr zu spät an.
Die Entschädigung für eine Flugverspätung von drei Stunden beträgt 250 € bis 1500 km, 400 € bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km und bei übrigen Flügen bis 3500 km, 300 € bei übrigen Flügen über 3500 km (die volle Summe von 600 € gibt es dort ab vier Stunden).
Ab vier Stunden Flugverspätung gilt der volle Betrag auch auf der Langstrecke: 250, 400 oder 600 €. Mehr als 600 € gibt es auch bei acht oder zwölf Stunden nicht; die Pauschale steigt nicht mit der Dauer. Ab fünf Stunden können Sie zusätzlich auf den Flug verzichten und den Ticketpreis zurückverlangen.
Ja, die Entschädigung bei Flugverspätung steht jedem Fluggast einzeln zu, auch Kindern mit eigenem Sitzplatz. Ausgenommen sind Kleinkinder, die kostenlos ohne eigenen Sitz, ohne eigene Bordkarte und ohne Namen in der Buchung mitfliegen (Rechtssache C-686/20, Vueling).
In den meisten Fällen ja: Eine Flugverspätung wegen eines technischen Defekts gibt in der Regel Anspruch auf Entschädigung. Technische Defekte gehören nach dem EU-Gerichtshof zum normalen Betrieb einer Fluggesellschaft. Ausnahmen sind etwa versteckte Konstruktionsfehler, die der Hersteller oder eine Behörde aufgedeckt hat, Sabotage oder Schäden durch Dritte. Siehe technischer Defekt.
Bei einer Flugverspätung wegen Unwetter in der Regel nicht, wenn das Wetter den Flug tatsächlich verhindert oder verzögert hat und die Airline das belegt. Die Betreuung (Essen, Hotel) schuldet sie trotzdem.
Für die Schlichtung ja: Sie setzt eine vorherige Beschwerde bei der Airline voraus. Für eine Klage ist es nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, weil eine frühe Zahlung Zeit und Kosten spart.
Wie schnell die Entschädigung für eine Flugverspätung kommt, hängt von der Fluggesellschaft ab. Die EU-Kommission empfiehlt eine Antwort innerhalb von zwei Monaten; nach der Reform muss die Airline innerhalb von 30 Tagen zahlen oder begründen. Bei einer Schlichtung oder Klage dauert es länger.
Das beantwortet die Verordnung nicht. Fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.
Nicht unbedingt. Haben Sie einen geringeren Betrag akzeptiert, ohne richtig über Ihre Rechte informiert zu sein, können Sie den Rest weiterhin fordern (Artikel 15 Absatz 2).
Ja. Für Billigflieger gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Fluggesellschaften. Bei Abflügen aus der EU sind sie immer erfasst. Bei Flügen von außerhalb in die EU kommt es darauf an, welche Gesellschaft der Gruppe den Flug durchführt: easyJet UK oder Wizz Air UK etwa haben eine britische Genehmigung, sodass ein Flug von London nach Berlin mit ihnen nicht unter die EU-Verordnung fällt (wohl aber unter die britischen Regeln).
Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen auf Grundlage der genannten Quellen und ist keine Rechtsberatung. Jeder Fall hängt von seinen Einzelheiten ab, und eine Entschädigung kann nicht garantiert werden. Bei hohen Beträgen oder kurz vor Ablauf einer Frist wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale.